hier mal der Mailwechsel
(Text beginnt unten)
> wenn es zutrifft, dass der Händler Dir den Monitor als
> Neugerät verkauft hat, wäre dies kriminell und sollte
> unverzüglich zur Klage führen. Schließlich handelte es
> sich laut Rechnung bereits vor zwei Monaten um ein
> Vorführgerät.
>
> Was die angebotene Minderung betrifft, fände ich 20% der
> Verkaufssumme angemessen. Ich wäre eventuell bereit unter
> 100 Euro zu gehen, doch ich wüsste vorher gerne, wie
> lange die Garantie jetzt wirklich noch gilt, da es ja
> doch ein Vorführgerät ist und wir - vermutlich - beide
> nicht wissen, wann es denn eigentlich als solches in
> Betrieb genommen wurde. Außerdem muss ich wissen was bei
> einem Schadensfall zu beachten ist, beziehungsweise
> welche Garantieansprüche ich bei einem russischen Gerät
> bei welcher Niederlassung von Samsung anmelden kann.
>
> Wenn Dir das Alles zu umständlich ist, kann ich Dir
> natürlich weiterhin die Annulierung unseres Handels
> anbieten.
>
> MfG
>
>
>
>
>
xxxschrieb am
> 15.09.03 12:36:20:
> >
> > Hallo yy,
> >
> >
> > Ich habe gerade mit dem Händler telefoniert und er
> stellt sich stur und
> > weigert sich, mir Zugeständnisse im Preis zu machen.
> >
> > Natürlich möchte ich diese von mir herbeigeführte
> Situation
> > bereinigen.
> >
> > In Anbetracht der 2 Monate Garantie, die dir entgangen
> sind, biete ich
> > die eine Wiedergutmachung in Höhe von 50,- € an.
> >
> >
> > Mfg
> >
> >
> >
> >
> >
> >
> >
> > > > >
> > > bislang habe ich Dir noch keine Vorwürfe gemacht,
> sondern
> > > lediglich darauf hingewiesen, dass der Tatbestand
> eines
> > > Betruges erfüllt ist, sobald gewisse Voraussetzungen
> > > gegeben sind.
> > > Leider machst Du die Angelegenheit nicht gerade
> besser,
> > > wenn Du behauptest:
> > > "Zum zweiten habe ich nie etwas von Neuware in
> meiner
> > > Auktion beschrieben. falls das nicht deutlich
> rüberkam,
> > > bitte ich das zu entschuldigen"
> > > Dies ist eine eindeutige Lüge, die sich sofort
> belegen
> > > lässt.
> > > Bei dem Samsung-Monitor handelt es sich um
> Gebrauchtware,
> > > die vor zwei Monaten gekauft worden war und deren
> > > Garantie nur noch 34 anstatt 36 Monate beträgt -
> auch
> > > dies eine belegbare Verschweigung, beziehungsweise
> sogar
> > > Falschangabe relevanter Informationen.
> > > Es ist mir klar, dass der Kaufpreis für ein Neugerät
> > > recht günstig wäre, aus diesem Grund habe ich ihn
> > > ersteigert. Doch auch der in der Rechnung vom Juli
> > > angegebene Preis liegt deutlich unter der
> Straßenpreis,
> > > so dass ich nicht in der Lage bin, Dir Deine
> Unwissenheit
> > > zu glauben.
> > > Im Gegenteil, es ärgert mich, dass Du - obwohl ich
> mich
> > > in unserer Transaktion vorbildlich verhalten habe
> und
> > > immer noch um angemessene Umgangsformen bemüht bin -
> Dich
> > > auf diese Art und Weise herausreden willst und ein
> > > Missverständnis meinerseits suggerierst, obwohl an
> Deinem
> > > Auktionstext nichts unklar war.
> > > Die Aussage, ich hätte ein Schnäppchen gemacht, wäre
> nur
> > > richtig, wenn ich ein Neugerät, wie in der Auktion
> > > beschrieben, erhalten hätte. Um ein Beispiel zu
> bringen:
> > > Auch ein sehr gut erhaltener Vorführwagen, der sich
> auf
> > > den ersten Blick nicht von einem Neuwagen
> unterscheidet,
> > > ist mindestens 20% günstiger.
> > > Sollte es sich wirklich um einen Betrug des Händlers
> > > halten, so ist es jetzt an Dir, Dich an ihn zu wenden
> und
> > > Minderung zu fordern, was er Dir angesichts einer
> > > drohenden Anzeige wegen vorsätzlichen Betruges
> sicher
> > > gerne gewähren wird.
> > > Was uns beide betrifft, so liegt es Dir, die
> richtigen
> > > Schritte einzuleiten. Ich erwarte entweder eine
> > > angemessene Minderung - die Du weiterleiten kannst,
> falls
> > > wir beide betrogen wurden - oder die Annullierung
> der
> > > Angelegenheit bei kompletter Übernahme anfallender
> und
> > > angefallener Kosten durch Dich.
> > >
> > > MfG
> > >
>
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