Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte einst entschieden, dass das Impressum einer Website auf jeder Seite verlinkt und mit einem Klick erreichbar sein muss. Auch ein Link "Kontakt" welcher zum Impressum führt sei unzulässig (wir berichteten).
Das Oberlandesgericht München widersprach jüngst dieser Regelung und urteilte, dass auch zwei Klicks bis zum Erreichen des Impressums legitim sei und sich das Impressum auch hinter einem Link mit der Beschriftung "Kontakt" verbergen darf.
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