Unwissenheit schützt vor Strafe – zumindest wenn es um die von einem Webhoster gehosteten Seiten geht. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute, dass ein Provider nicht für die von ihm gehosteten Internetseiten von Neonazis haftet, wenn er nicht nachweislich Kenntnis von diesen Seiten hat.

Der Kläger behauptete hingegen, er habe die beschuldigte 1&1 Internet AG auf die Seiten hingewiesen, konnte dies jedoch nicht belegen. Das Unternehmen hostet zur Zeit rund 2,1 Millionen Domains.