Zitat:
Original geschrieben von neffets
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Und was ist wenn ich noch andere Mp3s auf dem Rechner habe...?müsste ich dann im Ernstfall für jeden titel die original-cd aufweisen oder beweisen dass ich sie nicht aus dem netz gezogen hab ? Wie soll das bitteschön gehn ?...
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nicht unbedingt.
1. du kannst sie ja in einem online-shop für musik erstanden haben; z.b.
www.allofmp3.com
es ist völlig legal und du brauchst die original cd nicht vorweisen, da du diese ja logischerweise nie besessen hast.
2. die exotische ausrede:
du hast diese tracks bei einem digitalen radio über die digitale soundkartenschnittstelle abgegriffen.
das ist ebenfalls völlig legal und sicherlich für die beamten nicht soo einfach nachzuweisen.
p.s.:
natürlich sollten die hash-werte (also beispielsweise die md5-summen) der dateien nicht unbedingt identisch mit dateien sein, die beispielsweise bei kazaa oder grokster oder wasauchimmer erhältlich sind.
diese würde dich ansonsten in ziemliche erklärungsnöte bringen.
aber wer weiss, was sich mit dem demnächst wohl kommen werdenden "2. warenkorb" (gesetzesausweitung) ändern wird.