Schon am Donnerstag kündigte der Biberacher Unternehmer Michael Hermann an, dass er trotz des Absprungs seines Anwaltes Pasch, weiter gegen die Verwendung von KFZ-Kürzeln in Internetadressen vorgehen will (wir berichteten). In einem Interview mit der Schwäbischen Zeitung äußerte er sich nun konkreter. Rechtsanwalt Roland Hagen aus Nürnberg wird sich in Zukunft an die bereits Abgemahnten wenden und die vermeintlichen Rechte Hermanns durchsetzen. Zunächst soll die Münchner Kanzlei Preu Bohlig & Partner jedoch einen Musterprozess für ihn führen.
Hermann sieht sich weiter im Recht und sieht sich nicht als einen Abzocker. Mit der Vorgehensweise seines ehemaligen Anwaltes Pasch zeigte er sich allerdings nicht einverstanden. Pasch hatte auf Grund des öffentlichen Drucks sein Mandat niedergelegt.
Hermann hatte 6000 Domainbesitzer abmahnen lassen, welche KFZ-Kürzel von Städten oder Kreisen in ihren Domains verwendeten. Die Verwendung dieser Kürzel "als Datenverarbeitungsfunktion zur Selektierung von Datenmengen mit regionalem Bezug durch die Eingabe des zur Region gehörenden Kfz-Kürzels", so Hermann ist durch ein europäisches Patent geschützt welches auch in Deutschland gilt. Grund für die Anmeldung ist laut dem Unternehmer eine "neuartige Suchmaschine auf regionaler Ebene mit Ausrichtung auf Landkreisebene", dessen Marktsicherheit gewährleistet werden soll.
Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Hermann und Pasch auf Grund von Abzocke.
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Schwäbische Zeitung
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