Nach der Abmahnungswelle Mitte Oktober gegen Inhaber von Domains welche als Bestandteil ein KFZ-Kürzel enthielten, haben sich nun 30 Abgemahnte zusammengeschlossen und gehen zusammen mit derKanzlei Kai Kähler gegen das Trivialpatent, welches als Grundlage der bundesweit rund 6000 versandten Abmahnungen des Biberacher Michael Hermann diente.
„Erst wenn dieses unselige Patent für nichtig erklärt worden ist, kann man die Akte schließen“, so der Hamburger Rechtsanwalt Kai Kähler.
Die Verwendung von KFZ-Kürzeln "als Datenverarbeitungsfunktion zur Selektierung von Datenmengen mit regionalem Bezug durch die Eingabe des zur Region gehörenden Kfz-Kürzels", so Michael Hermann ist durch ein europäisches Patent geschützt welches auch in Deutschland gilt. Grund für die Anmeldung ist laut dem Unternehmer eine "neuartige Suchmaschine auf regionaler Ebene mit Ausrichtung auf Landkreisebene", dessen Marktsicherheit gewährleistet werden soll. Schon nach einigen Tagen hatte der mit dem Fall beauftragte Rechtsanwalt sein Mandat auf Grund des öffentlichen Drucks niedergelegt. Hermann gab jedoch an, seine Interessen auch weiterhin zu verfolgen.
Treffpunkt für Betroffene
Die von Danyel Maus und Dr. Joachim Willner ins Leben gerufene Hamburger Gruppe, welche gegen das Patent vorgehen will, hat ein Online-Forum eingerichtet, in welchem sich Betroffene melden und austauschen können.
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Mehr Infos:
Die Klagschrift
Forum für Betroffene
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