Rund 6000 Abmahnungen gegen Inhaber von Domain welche als Bestandteil ein KFZ-Kürzel enthielten hatte der Unternehmer Michael Hermann durch seinen Anwalt Pasch im Oktober verschicken lassen. Grundlage für die Abmahnungen sollte ein EU-Patent sein, welches die Verwendung von KFZ-Kürzeln "als Datenverarbeitungsfunktion zur Selektierung von Datenmengen mit regionalem Bezug durch die Eingabe des zur Region gehörenden Kfz-Kürzels" schützt.





Nun erhielten die Abgemahnten erneut ein Schreiben in welchem die Abmahnung zurückgezogen wird: "Diese Abmahnung wird nicht aufrecht erhalten. Die Fristsetzung und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in dem genannten Abmahnschreiben sind daher gegenstandslos." Weiter heisst es: "Wir erklären ausdrücklich, dass wir gegen Sie keine Ansprüche aus Patentverletzung bezüglich der Benutzung Ihrer einzelnen Internet-Domain (...), die ein Kfz-Kürzel enthält, geltend machen.





Der damalige Rechtsanwalt Pasch hatte bereits nach wenigen Tagen unter Druck der Öffentlichkeit sein Mandat niedergelegt.

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Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.




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