Beim Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails zählt das Motto "Einmal ist keinmal". Dies entschied das Münchner Amtsgericht. Geklagt hatte ein Münchner Rechtsanwalt gegen eine Detektei, welche ihm eine Werbe-E-Mail schickte, berichtet der Nachrichtensender n-tv.





Das Gericht entschied, dass man sich des Mediums Internet bediene, müsse man mit soetwas rechnen. So gelte eine einzige unerwünschte Werbe-E-Mail noch als "üblich".

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