Gegen jugendbezogene Werbung von "Alcopops" geht der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vor. Konkret hat der vzbv die Karlsberg Brauerei GmbH sowie die Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH & Co. abgemahnt, ihre Internetwerbung für die alkoholhaltigen Mischgetränke "Mixery" bzw. "Bibop" zu unterlassen.
"Auf den Internetseiten der beiden Getränke wird auf vielfältige Art und Weise versucht, Jugendliche anzusprechen und zum Alkoholkonsum zu verführen", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. "Die Unternehmen sollten sich lieber daran erinnern, dass sie eine gesellschaftliche Verantwortung haben, die über das reine Streben nach Profit hinausgeht."
Die Verkaufszahlen der Mixgetränke wuchsen im vergangenen Jahr stark an. Auf Grund des fruchtig-süßen Aromas, so Experten, werde der Alkoholgehalt von bis zu sechs Prozent unterschätzt.
Nach Einschätzung des vzbv verstoßen die Hersteller mit dieser Art der Werbung bewusst gegen § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG), indem sie die Unerfahrenheit und leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen. "Dies muss im besonderen Maß dann gelten, wenn es sich um Werbung für gesundheitsgefährdende Genussmittel wie Alkohol handelt. Daher haben wir die betreffenden Firmen abgemahnt", so von Braunmühl.
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