strafrechtlich ... da hat wohl jemand zuviel RTL geguckt ....
Rein zivilrechtlich bist Du natürlich verpflichtet den Vertrag zu erfüllen. Verschaffung des Eigentums, den ganzen Sarotti halt.
Zu den vertraglichen Nebenpflichten aus dem via Ebay geschlossenen Vertrag gehört Deinerseits u.a. die entsprechenden Kontodaten zu übermitteln. Diese Nebenpflicht hast Du nicht erfüllt. Da Du das via Internetcafe hättest machen können, liegt hier wohl eher ein Fall der schuldrechtlichen subjektiven Unmöglichkeit/Unvermögen vor. Somit könnte er Dich nach Abmahnung, so ist diese Schreiben wohl zu intepretieren, auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages in Anspruch nehmen. Die Erfüllung des Vertrages ist zwar noch möglich. Daher käme eventuell Schadensersatz z.B. dafür in Frage, das er das Programm nicht nutzen kann, das er ersteigert hat.
Könnte jetzt noch Seitenlang schreiben ..... aber: strafrechtlich - Betrug wohl kaum .... um nicht zu sagen Schwachsinn. Jeder RA, den der Herr bemühen wird, um eventuellen Schaden zivilrechtlich geltend zu machen wird zusehen, das er ihn in weniger als zwei Minuten aus dem Büro bekommt ....
Oder schick ihm das für Umsonst, ich denke mal das die 1,55 Euro Dich auch nicht weiterbringen.
Also: ruhig bleiben, Daten schicken mit netter Entschuldigung. Das wars.
Thomas


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)...sorry da fehlen mir die ernsten Worte...