laut Gema musst du bezahlen
Hallo,
weiss da jemand genau bescheid ?
Wenn ich ein Radio am Arbeitsplatz aufstelle muss ich ja GEZ zahlen, (oder mein Chef). Tut er aber nicht,ich will nicht
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Wie ist das aber beim Webradio ?
Wird da ebenfalls GEZ fällig ?
Vielen Dank im Vorraus
laut Gema musst du bezahlen
Ähm ... GEZ und GEMA sind aber doch zwei verschiedene Dinge; die GEMA ist zuständig, wenn ich bspw. in meinen Verkaufsräumen Musikberieselung will; hier geht es aber doch um die öfffentlich-rechtliche Gebühreneintreiberei, zu der ein jeder von uns sein Scherflein beitragen soll. In dem GEMA-PDF heißt es ja auch "[...] für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires durch Veranstalter von Internetradio" - und hier geht es ja, sofern ich es richtig verstanden habe, ums Hören, nicht ums Veranstalten.
Zum Thema sagt die GEZ auf ihrer Website in den FAQ:
Webradio und dergleichen sind, so weit ich weiß, zum Ärger der GEZ davon noch ausgenommen.Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz
Ich habe ein Radio an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Gerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren zahle?
Ja. Für ein von Ihnen aufgestelltes Hörfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung vorhandenen Geräten. Dies gilt auch, wenn Sie das Gerät nicht ständig, sondern nur ab und zu mit an Ihren Arbeitsplatz nehmen.
Wir stellen unseren Mitarbeitern ein Radio am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss diese Geräte anmelden?
Stellt das Unternehmen seinen Mitarbeitern Rundfunkgeräte zur Verfügung, so ist das Unternehmen für die Geräte anmelde- und gebührenpflichtig.
Geändert von hezen (30.01.2004 um 10:28 Uhr)
~ BLINK! ~
Ich kenne ein Beispiel von einem Bekannten, der einen eigenen Laden hat und in diesem Internetradio am Laufen hat ( Zur "Berieselung ")
der muss GEMA und GEZ zahlen.
kurze doofe Frage
gibt es einen Unterschiede zwischen...
z.B.
- Intenetradio über PC & Winamp
- Internetradio über ein "Standalone" Gerät.
also, im Bezug auf GEZ.
Always Look On The Bright Side Of Life...
Es klang für mich so, als ginge es hier um das Radiohören eines Angestellten an seinem Arbeitsplatz-Rechner - da dürfte die GEMA doch m. E. keine Rolle spielen.Original geschrieben von CB.NET
Ich kenne ein Beispiel von einem Bekannten, der einen eigenen Laden hat und in diesem Internetradio am Laufen hat ( Zur "Berieselung ")
der muss GEMA und GEZ zahlen.
Habe just gestern einen der wohl allseits bekannten GEZ-Briefe durch den Shredder gejagt - da wird aber nur nach Radios und Fernsehern gefragt, nicht aber nach Rechnern ...
im Sinne der GEMA ist das eine öffentliche Musikveranstaltung.Original geschrieben von CB.NET
Ich kenne ein Beispiel von einem Bekannten, der einen eigenen Laden hat und in diesem Internetradio am Laufen hat ( Zur "Berieselung ")
der muss GEMA und GEZ zahlen.
Wie z.B. auch Hochzeitsfeiern, zu denen jedermann in einer öffentlichen Kneipe/Restaurant theoretisch Zutritt hat. GEMA verlangt bei Hochzeit dann keine Gebühren, wenn die Räumlichkeiten verschlossen sind und kein anderer als die geladenen Gäste reinkommen. Mal so am Rande.
Ansonsten sind GEMA und GEZ zwei verschiedene Veranstaltungen. Die GEZ plant aber ab 2005 oder 06 auch Gebühren für medientaugliche PCs einzuführen .....
Thomas
Original geschrieben von hezen
Es klang für mich so, als ginge es hier um das Radiohören eines Angestellten an seinem Arbeitsplatz-Rechner
Ja genau, das meine ich,
also 100% weiss ich jetzt immer noch nicht bescheid ?
Ich hatte erst Angst eine dämliche Frage gestellt zu haben,
die Beantwortung scheint aber doch recht schwierig zu sein.
Bei der GEZ brauch ich wohl erst garnicht zu fragen,
die sagen bestimmt sowieso du musst zahlen.
Findet keiner eine entsprechende 100% klare Aussager zu diesem Thema ? (Bezgl. Webradio ohne GEZ)
Bei Google finde ich leider auch nichts konkretes
>>>Webradio und dergleichen sind, so weit ich weiß, zum Ärger der GEZ davon noch ausgenommen.>>>
Soweit ich weiß, ist halt leider auch zu ungenau
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nicht per google sondern bei der GEZ gefundenKeine Gebühren für Internet-PCs!
Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.![]()
Danke !!!
So, dann kann ich ja wenigstens schonmal bis Weihnachten Radio hören, ohne das mir einer was will.![]()
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