Ich denke mal im FuFo biste ganz gut aufgehoben mit der Frage
http://www.fussle.de/forum/
Ich werde bald gemustert und wollte mich da mal kundig machen wie das so abläuft. Da ihr hier alle 18-20 seid (laut Umfrage) frag ich hier mal nach.
Wenn man nen Studienplatz sicher hat, wird man dann zurückgestellt?
Wie ist das wenn der Studienplatz im Ausland ist und man dafür seinen festen Wohnsitz verlagert (bspw. in die Niederlande)? Werde ich dann trotzdem zurückgestellt?
Wenn ja: Was passiert wenn ich nach dem Studium in der Niederlande bleibe, oder gar in die USA gehe?
Mir würde auch schon ne Adresse helfen, wo ich das in Erfahrung bringen kann...
Ich denke mal im FuFo biste ganz gut aufgehoben mit der Frage
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The truth You hear may not be the truth You think it is
Ich kann dir nur folgendes sagen das du
-wenn du sicher (schriftlicher Beleg) nen Studiums/Ausbildungsplatz hast zurückgestellt wirst. Danach können sie dich aber immer noch einziehen, wenn auch unwahrscheinlich.
Was die Auslandsfrage betrifft weiß ich nur das so solange du noch kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist die Bundeswehr über jeden Wohnortwechsel informieren musst und die Adresse angeben unter der du zu Erreichen bist.
Und selbst als Verweigerer musst du das immer angeben sobald du gemustert bist...!
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
so unwahrscheinlich ist das gar nicht. ich bin trotz vorgelegtem ausbildungsvertrag aus der ausbildung gezogen worden. in deutschland gilt das abitur als erstausbildung.Original geschrieben von smog
Ich kann dir nur folgendes sagen das du
-wenn du sicher (schriftlicher Beleg) nen Studiums/Ausbildungsplatz hast zurückgestellt wirst. Danach können sie dich aber immer noch einziehen, wenn auch unwahrscheinlich.
"Ich bin kein Held, denn jedes Land hat die Helden, die es verdient. Michael Schumacher ist ein Held,
weil er schnell um die Kurven fährt und keine Steuern zahlt."
Mux Mäuschenstill
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