Ich möchte einfach nur nicht das es veröffentlicht wird.
Ich hatte vor einiger Zeit schon einmal gefragt wo man ein Plakat ausdrucken lassen könnte und das nun auch erfoglreich hinter mich gebracht.
Jetzt möchte der Berufsschul Leher das Teil veröffentlichen und behauptet mit Abgabe zur Benotung würde das Plakat ihm bzw der Schule gehören und er könne damit machen was er will.
Ich meine das er erwartet das man seinen Entwurf als Din A2 Ausdruck abliefert ohne die möglichkeit des ausdruckens zugeben ist eine Sache, aber das Ding dann behalten und verwenden ist ne andere und das finde ich eigentlich nicht ok.
hat da jemand erfahrung oder Ideen? bisher hab ich dazu nicht wirklich etwas in Erfahrung bringen können da die anderen Lehrer meistens nichts zusagen oder der gleichen Ansicht sind wie er.
danke fürs lesen![]()
Ich möchte einfach nur nicht das es veröffentlicht wird.
Geh zum Direktor und teile ihm diesen Vorfall mit.
Du bist ja wohl eindeutig der Urheber dieses Werks und insofern berechtigt, eine Veröffentlichung zu verweigern. Sollte der Direktor sich stur stellen, würde ich umgehend beim Stadtschulamt anrufen und dort Druck machen.
Manchmal glauben Lehrer echt, sie können machen, was sie wollen (dabei ist dies doch eigentlich nur pubertierenden Schülern vorbehalten)!
Hello again!
Werd ich machen.
Danke schön![]()
Dabei habe ich noch ein kleines Verständnisproblem
Warum machst du ein Plakat, dass nicht veröffentlicht werden soll?
Dazu sind doch normalerweise Plakate da!?!??
ich würd erst warten, bis das Plakat benotet wurde und dann nochmal mit dem Lehrer drüber reden und danach zum Direktor... weil der Lehrer hat dich quasi in der Hand wenn du nicht noch diesen Sommer die Schule beendest,...
Nun das Thema das er vorgegeben hatte ist das Schul Jubiläum welches nun bald stattfindet. Ich denke mal so hat er sich einige billige Plakate für diese/es Vorstellung/Fest erhofft.
Und benotet wurde das nun bereits, die Noten müssen am Donnerstag in den Zeugnissen stehen, danach wird er da nicht mehr viel drann drehen können.
Hoffe ich![]()
na das ist ne sauerei! der glaubt wohl er kann sich alles erlauben? aber frage an dich: warum willst du nicht das es veröffentlicht wird? kann es sein, das du dem lehrer eins auswischen willst oder so?
hmmm naja vielleicht![]()
Naja ich seh das irgendwo nicht ein das wir Arbeit damit haben um unsere Noten zubekommen und das dann in der Form ausgenutzt wird.
Sei doch stolz drauf! Hättest Du es besser gefunden, wenn Deine Arbeit danach in den Müll gewandert wäre?
Fairerweise hätte der Lehrer Euch vorher sagen sollen, wofür es verwendet wird (vielleicht hat er das auch und es gab nur ein Verständigungsproblem?) und das mit den Druckkosten ist auch nicht ganz ok.
Zum Thema Nutzungsrecht auf Hausaufgaben gibt es aber was, irgendwie hat der Lehrer recht, ich weiß nur nicht in welchem Umfang. Urheber bist Du, ganz klar, aber mit dem Hausaufgaben-Ding gibst Du teilweise die Nutzungsrechte ab (ähnlich wie bei einem angestellten Grafiker, den muß der Chef auch nicht fragen ...)
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FPDI v1.2 released!
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"Watch, learn and don't eat my cookie!"
Phoebe in Friends S05E14
gefunden im rechtshandbuch für schülder des landes nrw:
---schnipp---
Eigentum an Schülerarbeiten: Schulhefte, Zeichnungen und ähnliche Produktionen werden durch die Benutzung und Bearbeitung Eigentum der Schüler (§ 950 Abs. 1 BGB). Und dies auch dann, wenn euch die Schule die Arbeitsmaterialien im Rahmen der sog. Lernmittelfreiheit kostenlos zur Verfügung stellt. Die Schule oder euer Lehrer darf daher Hefte, Zeichnungen oder ähnliche Arbeiten nicht dauerhaft behalten. Ent -sprechende Anordnungen sind unwirksam, weil sie gegen eure Eigentums- und Urhe-berrechte verstoßen. Die Schule hat dabei das Recht, eure Arbeiten zeitweilig oder vorübergehend einzu-behalten – allerdings nur so lange, wie sie auch offensichtlich gebraucht werden; sei es im Rahmen der Leistungsbewertung oder einer künstlerischen Ausstellung. In der Regel sind die Arbeiten spätestens zum Ende des Schuljahres (oder beim Verlassen der Schule) an Euch zurückzugeben. Eure Eltern als eure gesetzlichen Vertreter oder ihr selbst, falls ihr volljährig seid, könnt der Schule das Eigentum jedoch dauerhaft übertragen, indem ihr auf eine Rückgabe verzichtet. Schülerarbeiten, die zweckbe-stimmt für die Schule angefertigt werden, gehen in das Eigentum des Schulträgers über. Dazu zählen etwa alle Gegenstände, die ihr im Kunst oder Werkunterricht gefes -tigt habt und die zweckbestimmt für die Ausschmückung der Schule gedacht sind – und von Anfang waren. Ist das so, dann ist die Schule als Hersteller anzusehen. Sie hat § 950 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihrer Seite. Freilich berührt das nicht Euer grundsätzliches Urheberrecht: Das steht euch jedoch auch dann noch zu, wenn die Schülerarbeit Eigentum des Schulträgers oder des Lan-des geworden ist. Wird etwas, das Ihr in der Schule verfasst habt, in einem Buch oder einer Zeitschrift veröffentlicht, dann ist dies nur mit Eurer Einwilligung, also der vorhe-rigen Zustimmung - bei Minderjährigen der Zustimmung der Eltern - zulässig. Und das gänzlich ungeachtet des Zweckes, den die Veröffentlichung hat.
---schnapp---
میں کانچ کھا سکتا ہوں اور مجھے تکلیف نہیں ہوتی.
நான் கண்ணாடி சாப்பிடுவேன், அதனால் எனக்கு ஒரு கேடும் வராது
Danke dir,
demnach sollte er mir (und den anderen Schülern auch) die Plakate zum Ende des Schuljahres eigentlich zurück geben, denn das Fest findet erst im neuen Schuljahr statt. Und über die Ferien sollte er es dann wohl nicht behalten.
Und eine Künstlerische Ausstellung ist es wohl auch nicht, da die Schule damit für eine Festlichkeit wirbt für die sie dann Eintritt nimmt.
Das Plakat war nicht wirklich für die Ausschmückung der Schule o.ä. gedacht, sondern um die Note festzulegen, etwas anderes hatte er nie erwähnt.
*jetzt erst einmal nach so einem Handbuch sucht*
میں کانچ کھا سکتا ہوں اور مجھے تکلیف نہیں ہوتی.
நான் கண்ணாடி சாப்பிடுவேன், அதனால் எனக்கு ஒரு கேடும் வராது
Vielen Dank![]()
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