Ganz genau, selbst auf Werke die du selbst im Rahmen des Unterrichts angefertigt hast (z.B. in Kunst o.ä.) hast du kein Copyright, sondern die Schule!![]()
Hallo!
Habe auf meiner homepage ein paar klassenarbeiten gehabt, damit eben die zukünfte klassenstufe oder die paraklasse was zum üben hat. heute wurde ich ""angemotzt"", weil das etwas persönliches sei, so ne klassenarbeit und ich die deshalb nicht veröffentlichen darf.
Kennt sich da jemand aus? Ist das wirklich nicht erlaubt? Auf der KA war immerhin kein copyright oder ein "darf auf keinen fall veröffentlicht werden" wie in den Zentralen KLassenarbeiten.
was meint ihr?
Ganz genau, selbst auf Werke die du selbst im Rahmen des Unterrichts angefertigt hast (z.B. in Kunst o.ä.) hast du kein Copyright, sondern die Schule!![]()
Hab mal gesehen von so Hausaufgaben seiten, die haben die lösungen vom cursus continuus nicht mehr online haben dürfen. der autor hat aber geschrieben, dass man mit ner kurzem mail die lektionen zugeschickt bekommt.
Darf ich wenigstens schreiben, dass man mir ne mail schreiben soll, was für ne KA man will?
ich glaube nicht, das die schule das copyright an hausarbeiten besitzt. die liegen immer noch beim schüler!
edit: aber hier waren ja klassenarbeiten das thema, ich wieder!
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Geändert von the-architect (14.07.2004 um 19:24 Uhr)
Der eigentliche Urheber einer KA ist und bleibt ja der Lehrer, der die Aufgaben heraussucht oder aufstellt. Ich würde einfach den entsprechenden Lehrer fragen ob du seine Klassenarbeit auf deiner Internetseite veröffentlichen darfst.
ja ich durfte wegen meiner seite mit eben diesen übersetzungen mal 1200 DM an den Verlag zahlen. Als ich die Seite gemacht hab war ich 14...Hab mal gesehen von so Hausaufgaben seiten, die haben die lösungen vom cursus continuus nicht mehr online haben dürfen. der autor hat aber geschrieben, dass man mit ner kurzem mail die lektionen zugeschickt bekommt.
alle arbeiten die der schüler in der schule anfertigt sind und bleiben rechtmässiges eigentum des schülers, wenn es nicht durch schuleigenes material zustandekommen ist. ein lehrer hat auch nicht das recht ein in kunst angefertigtes bild ohne zustimmung des schulers einzubehalten, geschweige denn zu veröffentlichen. hat der schüler z.b. in technik etwas mit werkstoffen erstellt die die schule zu verfügung stellt, so kann der schüler gegen einen kostenbeitrag, der schule das material abkaufen, und ist somit dann alleinbesitzer. tut er das nicht, so ist das material weiterhin eigentum der schule, die eigentliche arbeit aber bleibt eigentum des schülers. klassenarbeiten sind bis auf das was der schüler schreibt eigentum des jeweiligen verfassers oder schule. der vom schüler erstellte inhalt einer klassenarbeit ist und bleibt eigentum vom schüler, und zwar im original, und nicht als kopie. behält ein lehrer/schule die arbeit eines schülers zurück,die zur benotung steht oder gestanden hat, so kann dies unter umständen als unterschlagung einer urkunde gelten, sollten nachträglich änderungen daran stattfinden wird das ganze sogar zu einer urkundenfälschung.
Und wie erklärst du dir dann Bitte das z. B. die ABI Arbeiten (zumindest in BW) erst nach ca. 5 Jahren eingesehen werden dürfen?
Bist Du GANZ sicher, dass die Schulordnung von BW KEINE Einsichtnahme zulässt? Klar ist, dass das nur unter Aufsicht möglich ist und die Prüfungsarbeit üner einen längeren Zeitraum im Schularchiv verfügbar sein müssen.Zitat von smog
Also in Bayern kann jeder Abiturient zu einem von der Schule festgelegten Termin Einsicht in die vollständig erst- und zweitkorrigierte Prüfungsarbeit nehmen, vor Aushändigung der Abiturzeugnisse, klar.
Steff
bei uns in BW kann man normal nach zwei jahren einsicht erhalten. das es 5 jahre dauerd ist mir unbekannt, freunde von mir die abi gemacht haben konnten nach zwei jahren einsicht verlangen. warum das erst nach zwei jahren geht, bzw 5 bei dir, weiss ich auch nicht, eh ne blödsinnige regel.
eigentlich müsste man sofort einsicht bekommen, um Fehler die bei der erst und zweit korrektur vorkgekommen sind noch zu korrigieren. ich weiss es nicht, hab kein abi.
Es können auch 2 Jahre sein. Wollte nur auf mohammad Statement hinaus, das es NICHT richtig ist, dass die Schule "Unterschlagung" oder "Urkundenfälschung" begeht, wenn sie die Arbeit eines Schülers einbehält. Wie gesagt, bei Abi erst Einsicht nach min 2 oder wasweißichwieviel Jahren und wann bis man die Abiarbeit dann mit nach Hause nehmen darf zieht noch sehr sehr viel mehr Zeit ins Land ein.Zitat von mohammad
wird eine abschlussprüfung wie eine klasenarbeit angesehen? wenn nein, dann würde hier ein anderes urheberrechtgesetz gelten nehm ich mal an (?)![]()
Hallo!
Ich werde die erlaubnis der lehrer mir jetzt einholen und wenn nicht die klassenarbeiten zu umschreiben.
Aber noch eine streitfrage will ich unters tp volk werfen:
Wenn ich oder der Lehrer etwas an die Tafel die tafel schreibe mit der kreise von der schule darf ich das ja nicht wegwischen, das wäre sonst zerstörung von Schuleigentum, oder nicht? Sonst mach ich mich strafbar, oder?
Dann mach ich meine cursus überstzungen von 1-50 aber mal schell rausja ich durfte wegen meiner seite mit eben diesen übersetzungen mal 1200 DM an den Verlag zahlen. Als ich die Seite gemacht hab war ich 14...![]()
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theoretisch zerstörst du volkseigentum, da ja alles aus steuern des volkes bezahlt wird.![]()
warum soll das fragen danach sich negativ auf die note auswirken?
wenn das der fall sein sollte würde der lehrer von meinen rechtsanwalt hören.
das wär ja betrug und urkundenfälschung. ich glaub nicht das der lehrer deswegen an der note etwas ändern würde. fragen kann nicht schaden, das schlimmste was er zu hören bekommen würde wär ein "nein".
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