Lese dir dafür doch mal die Ebay- Regeln durch.![]()
hi!
ich würde gerne meinen jetzigen pc bei ebay anbieten.
dazu noch in einer zeitung.
was ist wenn sich jetzt einer meldet von ebay aus und einer von der zeitung?
muss ich dem von ebay den pc dann verkaufen?
also allgemeine frage:
wenn wer was bietet, muss ich dann ihm verkaufen?
danke!
deviantart.com
"Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere." - Greta Garbo
Lese dir dafür doch mal die Ebay- Regeln durch.![]()
Gruß
Wanderratte
Gebildet ist,
wer weiß,
wo er findet,
was er nicht weiß.
4bugs
Home
Amazon Wunschzettel
hi!
habe leider nix passendes gefunden!
http://pages.ebay.de/help/index/A.html
deviantart.com
"Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere." - Greta Garbo
Wer suchet der findet
klick
Weigerung, den Artikel zu verkaufen
Die Weigerung, den Artikel nach Angebotsende ordnungsgemäß an den Käufer zu verschicken, stellt einen Verstoß gegen unsere Richtlinien dar.
Gruß
Wanderratte
Gebildet ist,
wer weiß,
wo er findet,
was er nicht weiß.
4bugs
Home
Amazon Wunschzettel
danke, und was passiert dann?
deviantart.com
"Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere." - Greta Garbo
Schreibe doch mal den Support an
*sorry* ein bischen Suchen solltest du schon selber.
Gruß
Wanderratte
Gebildet ist,
wer weiß,
wo er findet,
was er nicht weiß.
4bugs
Home
Amazon Wunschzettel
Sobald du ein Gebot für deinen PC bei eBay hast, bist du verpflichtet, den PC an den Höchstbietenden zu verkaufen.
Solange die Auktion läuft und kein Gebot abgegeben wurde, kannst du den PC also auch vie Kleinanzeige verhökern. Ansonsten halt nicht.
Du bist aber keinem, der auf die Kleinanzeige hin anruft, zum Verkauf verpflichtet und kannst diese Leute also bis zum erfolglosen Ende der Auktion hinhalten - nicht aber die Bietenden...
Hello again!
ich wäre auf jeden fall damit vorsichtig: bei der zeitung kann man (wenn sich denn einer meldet) noch sagen, dass der pc schon weg ist. bei ebay ist das schon schwieriger. obwohl da die rechtsprechung (noch) nicht eindeutig ist, wird es meistens so gesehen, das durch das ablaufen der zeit ein kaufvertrag zwischen käufer und verkäufer zustande kommt. und nach §433 BGB hat der käufer ein recht auf die gekaufte sache. das heißt, wenn du den pc über eine zeitungsannonce verkauft und verschickt hast und dann nochmal über e-bay, kann der e-bay-käufer einen pc bei dir einfordern. (zumindest wenn das stimmt, was ich in meinen p-recht-vorlesungen mitgenommen habe)
nachtrag:
[klugscheißmodus] stimmt ja - das heißt "invitatio ad offerendum". im grunde ist die zeitungsanzeige kein angebot, sondern nur eine einladung ein angebot abzugeben. vorallem wenn du "preis=VB" hinschreibst[/klugscheißmodus]Zitat von OBI-Wahn
Geändert von Elric (15.11.2004 um 15:51 Uhr)
"Ich bin kein Held, denn jedes Land hat die Helden, die es verdient. Michael Schumacher ist ein Held,
weil er schnell um die Kurven fährt und keine Steuern zahlt."
Mux Mäuschenstill
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)