+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: OLG Hamburg - Markenverletzung durch Meta-Tag

  1. #1
    Compuu
    Guest

    OLG Hamburg - Markenverletzung durch Meta-Tag

    Heute durch Domainrecht.de bei mir reingekommen. Denke, das könnte besonders für Onlineshops usw. wichtig sein:

    Das OLG Hamburg (Urteil vom 06.05.2004, Az. 3 U 34/02) sieht in
    der Nutzung einer als Marke geschuetzten Fantasiebezeichnung als
    Meta-Tag oder Weiss-auf-Weiss Eintrag fuer eine Internetseite
    durch einen Nichtberechtigten eine Markenrechtsverletzung. Die
    Entscheidung steht nicht alleine; es gibt aber auch eine andere
    Meinung des OLG Duesseldorf (Beschluss vom 17.02.2004, Az. I 20
    U 104/03).

    Die Klaegerin ist Hersteller der Holzschutzlasur AIDOL, ein seit
    1976 als Marke geschuetzter Begriff. Die Beklagte, die die Holz-
    schutzlasur nur noch sporadisch vertreibt (ein Angebot dafuer
    findet sich auf ihrer Internetseite nicht), nutzte den Begriff
    als Meta-Tag und/oder Weiss-auf-Weiss Text. Auf eine Abmahnung
    der Klaegerin ging sie zwar ein, liess aber keine Taten folgen.
    Da sie weiterhin den Markenbegriff nutzte, erwirkte die Klaegerin
    eine einstweilige Verfuegung gegen die Beklagte.

    Gegen die Entscheidung legte die Beklagte Rechtsmittel ein, bis
    der Rechtsstreit zum OLG Hamburg kam. Der OLG Hamburg bestaetig-
    te die Entscheidung der Vorinstanz. Das OLG Hamburg war sich be-
    wusst, dass das OLG Duesseldorf in einem vergleichbaren Fall kurz
    zuvor anderer Ansicht war und in der Nutzung von Markennamen als
    Meta-Tag keine Rechtsverletzung sieht. In Hamburg differenziert
    man die Rechtslage: Fuer das Gericht kommt es darauf an, wie der
    Verbraucher die Sache wahrnimmt. Es unterscheidet dabei, ob die
    geschuetzte Kennzeichnung einen beschreibenden Inhalt hat oder es
    sich um einen Fantasiebegriff handelt. Im vorliegenden Falle han-
    delte es sich um einen Fantasiebegriff, den der Internetnutzer
    bei Suchmaschinen eingibt, um genau das Produkt zu finden, und
    nicht, um eine allgemeine Suche nach Holzlasuren vorzunehmen.

    Im Hinblick darauf ist, so das OLG Hamburg, die Verwendung der
    Bezeichnung "AIDOL" als Meta-Tag im HTML-Code oder in der Benut-
    zungsform "weiss auf weiss-Schrift" eine markenmaessige Benutzung.
    Dabei sei es unerheblich, dass der Nutzer der Internetseiten,
    auf denen sich ein solcher Hinweis befindet, diesen nicht "le-
    sen" kann. Er ist gleichwohl vorhanden und insoweit auch benutzt.
    Denn diese Form der unsichtbaren, aber fuer die Suchmaschinen
    lesbaren Markierung dient gerade dazu, ueber die "Trefferliste"
    auf die entsprechenden Internetseiten zu gelangen."

    Die Entscheidung aus Hamburg ist rechtskraeftig. Inwieweit sie
    von Bedeutung sein wird, ist noch nicht klar. Derzeit sollte man
    darauf achten, Markennamen und Namen nicht als Meta-Tag oder an-
    derweitig zu verwenden, beziehungsweise nur nach Absprache mit
    dem Rechteinhaber. Ob die Rechtsprechung noch von Belang ist,
    wenn Google sein Ranking nur noch nach der Anzahl von Links, die
    auf eine Seite verweisen, vornimmt, wird sich zeigen.

    Die vollstaendige Entscheidung des OLG Hamburg findet sich unter:
    > http://www.jurpc.de/rechtspr/20040274.htm

    Die Entscheidung aus Duesseldorf findet sich hier:
    > http://www.bonnanwalt.de/entscheidun...20U104-03.html

    Spezialisierte Anwaelte findet man unter:
    > http://www.domain-anwalt.de

    Quelle: jurpc.de, eigene Recherche
    Was haltet Ihr davon???

  2. #2
    TP-Specialist Dennis The Menace bringt sich richtig ein Dennis The Menace bringt sich richtig ein Avatar von Dennis The Menace
    Registriert seit
    Nov 2004
    Ort
    Ich komme aus dem Zauberwald
    Beiträge
    2.035
    Was haltet Ihr davon???
    Traurig - das sich ein Oberlandesgericht mit so einem Schwachsinn beschäftigen muss; erstrecht, wenn man bedenkt, dass sie total ausgelastet sind!

    Naja, jetzt haben Insolvenzgefährdete wieder eine neue Einnahmequelle
    Geändert von Dennis The Menace (02.12.2004 um 14:03 Uhr)
    Zwei Dinge sind Unbestreitbar:
    • In einem Land, in dem Amerika Krieg führt, herrscht nachher Demokratie.
    • Die Erde ist eine Scheibe!
    Aktuelle Abendlektüre: Stephen King, Peter Strauch: Das schwarze Haus (Black House, 2001)
    Aktuelle Bewertung: Abgesehen davon, dass der Roman mal wieder demonstriert, dass der Author geistesgestört ist, sehr träge; wenig Spannung; schlechter Erzählstil. King halt^^!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. 2 kleine Fragen
    Von Der Schweisser im Forum Archiv
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 02.05.2004, 20:04
  2. Abstand zwischen 2 Zeilen
    Von Billy69 im Forum Dreamweaver & andere Webeditoren
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 25.01.2004, 13:34
  3. meta tag extension gesucht (für ganze site!)
    Von jeanlucpicard im Forum Dreamweaver & andere Webeditoren
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 26.12.2002, 21:56
  4. Gefahr durch multilinguale Domains?
    Von PortalNews im Forum Einfach so ...
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 28.05.2002, 13:53
  5. Tag, durch das Text nicht getrennt wird ?
    Von Howie Munson II im Forum HTML & CSS
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 21.09.2001, 15:03

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51