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Alt 07.12.2004, 10:38   #1
Lee
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Gibt es eine Text-Prüfstelle?


Hi,

ich muss wohl etwas weiter "ausholen".
Es gibt doch verschiedene Gesundheitsprodukte auf natürlicher Basis, deren Wirkung unumstritten sind, aber nicht medizinisch als Arznei gelten. Nun sind ja die grossen Pharmakonzerne nicht gerade erfreut, wenn es wirsame Mittel gegen eine Krankheit gibt, ohne dass man auf ihre "Pillen und sonstige chemischen Produkte" zurückgreifen muss.

Nun "pinkeln" die Anwälte dieser Konzerne jedem, der so ein Naturprodukt vertreibt oder vertreiben möchte an´s Bein, indem sie die Beschreibungstexte der Produkte daraufhin untersuchen, dass da auch ja nichts geschrieben steht, was auch nur im entferntesten mit einer Arznei im herkömmlichen Sinn zu tun haben könnte und deswegen auch eine dementsprechende Anmeldung oder Registrierung erfordert.

Wie soll man aber die Wirkung eines Produktes umschreiben, wenn man nicht z.B. schreiben darf: Hilft bei... oder ...mit diesem Produkt wurde bei Erkrankungen wie ........... grosse Erfolge festgestellt. Und wenn es sich auch nur um banale Rückenschmerzen handelt, bei denen man vom Arzt eine 18stündige Sitzung bei einem Pysiotherapeuten verschrieben bekommen hat, aber eine Besserung der Schmerzen nicht erreicht wurde. Nach Anwendung eines Naturproduktes die Schmerzen aber nach 2 Tagen vollkommen weg sind...

Jetzt aber zu meiner Frage:
Gibt es eine Stelle (für ganz Europa zuständig), denen man so einen Bechreibungstext eines Naturproduktes zur Prüfung vorlegen kann und dann sicher vor Attacken der Pharmabrüder sein kann?

Hat da jemand von Euch Erfahrung?

Gruss Lee
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Alt 07.12.2004, 11:02   #2
ingo
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moin lee,
dein anliegen klingt nach nem job für nen fitten patentanwalt.
die attacke, die meist von größeren firmen und deren rechtsverdrehern kommt, stützen sich ja meist auf marken, gebrauchsmuster, oder vielleicht sogar geschmacksmuster. denn selbst ein satz wie z.b. "ich liebe es" ist schwer zu verteidigen, wenn er nicht als wortmarke registriert ist. ähnlich wirds dann wohl bei komplexeren formulierungen sein. wer sich "eitrige mandelentzündung" nicht registriert hat, kann auch nicht über die verwendung klagen.

für europa sind die kollegen vom harmonisierungsamt für den (europäischen) binnenmarkt zuständig, die sind dem deutschen patent- und markenamt übergeordnet.
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Alt 07.12.2004, 11:12   #3
Lee
TP-Specialist
 
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Servus ing.o,

hab ich mir fast gedacht, dass man da um einen (Pantant-) Anwalt nicht herumkommt. Danke aber für Deine schnelle Antwort und den Link. Ich werd´s mal weitergeben...

Danke nochmal

Gruss Lee
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Alt 07.12.2004, 12:44   #4
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Hi Lee,

ist ein wirklich arg kompliziertes Thema

ich vertreibe diverse Bio-Tees der Fa. Golden Temple und hatte vor ein paar Jahren auch mal mächtig Ärger deswegen.
Die Apothekenaufsicht kontrollierte meinen Laden und fand diese Tees.

Diese Tees werden nicht nur in Deutschland vertrieben und sind deswegen zweisprachig (deutsch/englisch) beschriftet.

Die deutschen Texte waren "sauber" formuliert, da fand Frau Kontroleurin keinen Ansatz, uns den Verkauf der Tees zu verbieten, aber im englischsprachigen (!!!) Text meinte sie dann doch einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz zu finden - es wurden Proben mitgenommen und nach weiterer Prüfung durch irgendeine übergeordnete Behörde in Düsseldorf bekamen wir Verkaufsverbot

Auf Kosten und mit dem "Stammanwalt" der Fa. Golden Temple haben wir dann ein Widerspruchsverfahren dagegen durchgezogen: hat fast 3 Jahre gedauert, da ging es dann fast nur noch um Formfehler der beteiligten Parteien ... fürchterliches Prozedre
Letztendlich haben "wir" gewonnen, wir dürfen wieder "Halswohl-Tee", "Regenwetter-Tee" u.ä. als Tee in unserem Laden verkaufen ...

Die Fa. Golden Temple hat jedenfalls einen RA in HH, der sich total auf dieses Thema spezialisiert hat, der ist vielleicht auch ein guter Ansprechpartner für dich?
Bei Interesse kann ich dir im Laden seine Adresse raussuchen
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Alt 07.12.2004, 14:58   #5
Lee
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Hallo Thomas,

ich danke auch Dir für die Antwort.
So ein Käse aber auch. Die Sache ist die:
Der Kunde hatte schon ein paar Jahre einen selbst gestrickten Flyer für sein Produkt. Diesen und einige Verpackungen hat er nun, weil er noch mehr Produkte in sein Sortiment aufgenommen hat (unter anderem auch Tee, Essig, Vitalpflaster, Seife, Bonbons etc.) bei mir in Auftrag gegeben. Englisch und italienisch ist bereits in kleiner Auflage erschienen. Die deutsche Ausführung musste bei der Druckerei (Auflage 100 000 Ex.) bereits wieder gestoppt werden, weil irgend eine Behörde den Text vom "alten" Flyer beanstandet hat (mit Zusatz: Androhung einer Strafe von ca. 3000 Euro pro Aussage).

Dabei werden da keine verwerflichen Aussagen gemacht. Aber wenn man z.B. schreibt, bei wasfür Wehwehchen man schon Erfolge erzielen konnte (auch bis zum vollständigen Verschwinden der Schmerzen), gilt das schon als Verstoss, weil es ja etwas bewirkt hat. Und etwas bewirken kann nach deren Aussage nur etwas, das ein Heilmittel ist und auch so deklariert sein muss. Es ist aber weder eine chemische Substanz, noch sonst ein gefährlicher Stoff in diesem Produkt enthalten. Nur natürliche Inhaltsstoffe und wirken tut es und das sehen diese Bonzen gar nicht gerne, wenn man dann ihre Gifthaufen nicht mehr kaufen muss.

Ich hab meinerseits schon vor dem Druckauftrag mehrfach darauf hingewiesen, diese Texte überprüfen zu lassen, was aber der Kunde nicht gemacht hat. Er hat nun aber eingesehen, dass das wohl besser gewesen wäre

Darum auch meine Frage nach so einer Prüfstelle, wo man das im Vorhinein schon abklären könnte. Da nun der Kunde – ebensowenig wie ich – weiss, wohin man sich da wenden kann, um diese Fehlerquelle auszuschalten, wäre ich sehr an der von Dir erwähnten Adresse interessiert, Thomas. Kannst Du mir die per PN zukommen lassen? Und ist das OK. wenn ich diese dann an meinen Kunden weitergebe? Einfach um mal einen Anfang zu machen oder einen ersten Ansprechpartner zu haben...

Wäre Dir sehr dankbar dafür.

Gruss Lee
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Alt 07.12.2004, 15:27   #6
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Zitat:
Zitat von Lee
Nur natürliche Inhaltsstoffe und wirken tut es und das sehen diese Bonzen gar nicht gerne, wenn man dann ihre Gifthaufen nicht mehr kaufen muss.
Genau das ist leider der Punkt

Propolis als bewährtes und bekanntes natürliches Hausmittelchen dürfen wir auch nicht mehr verkaufen, haben die Apothekenkammern mittlerweile durchgesetzt

aber bei Aldi gibt's Husten- und Bronchialtee u.ä. ... klar doch, bei Aldi ist garantiert immer sofort kompetentes Beratungspersonal zur Stelle, wie gesetzlich vorgeschrieben ...

Egal ... ich such dir morgen die Adresse raus (bin heute nicht im Laden)

Fa. Golden Temple hat ihren Europa-Firmensitz mittlerweile übrigens von HH nach Amsterdam verlegt ... u.a. wegen diesem ständigen Ärger wg. biologischen Kräuterteemischungen
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2004, 15:57   #7
Lee
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Zitat:
Zitat von Thomas
aber bei Aldi gibt's Husten- und Bronchialtee u.ä. ... klar doch, bei Aldi ist garantiert immer sofort kompetentes Beratungspersonal zur Stelle, wie gesetzlich vorgeschrieben ...
Thomas, lass uns dabei aber nicht vergessen, dass nur solche Konzerne diese Produkte verkaufen dürfen, weil sie ja früher oder später die Arbeitsplätze (unterstützt mit Kohle "unserer" Regierungen) in Billiglohnländer verlagern. Irgendwie ist das, wie wenn wir gegen den Wind pinkeln. Das Ergebnis haben dann selber wieder im Gesicht. Wacht diese Welt denn auch mal wieder auf?

Gruss Lee
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