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Thema: Tsunami, Spenden und das Finanzamt

  1. #1
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Tsunami, Spenden und das Finanzamt

    Hallo

    aus gegebenem Anlaß möchte ich auf das neueste Schreiben des Finanzministeriums hinweisen.

    Dieses behandelt die steuerrechtliche Seite von Spenden und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Tsunami.

    Für die meisten hier wird wohl dieser Passus zutreffen:


    2. Vereinfachter Zuwendungsnachweis

    Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis.

    Nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV genügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug)eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Soweit bis zum
    19. Januar 2005 im Hinblick auf ergangene Verwaltungsanweisungen Zuwendungen nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein Konto der o.a. Spendenempfänger geleistet wurden, gilt auch hier der vereinfachte Zuwendungsnachweis.

    Aus Solidarität mit den Opfern des Seebebens haben auch nicht steuerbegünstigte Spendensammler Spendenkonten eingerichtet und zu Spenden aufgerufen.

    Diese Zuwendungen sind steuerlich abziehbar, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Zuwendungen anschließend entweder an eine gemeinnützige Körperschaft oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle weitergeleitet werden.

    Zur Erstellung von Zuwendungsbestätigungen muss dem Zuwendungsempfänger auch eine Liste mit den einzelnen Spendern und dem jeweiligen Anteil an der Gesamtsumme übergeben werden. Unter folgenden Voraussetzungen ist auch ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich:

    Die gesammelten Spenden werden auf ein Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege überwiesen. Die einzelnen Spender erhalten eine Ablichtung der Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes sowie eine Liste über alle beteiligten Spender einschließlich der jeweils geleisteten Beträge.

    Es ist auch möglich, dass statt der Liste eine (Einzel-) Bescheinigung für jeden Spender erstellt wird.
    Thomas

    Da sich ja nicht alle, die sich hier in der TP-Kantine aufhalten, auch in die Abteilung Traumstart verirren habe ich den Beitrag einfach mal kopiert. Ist also kein Doppelposting

    Thomas
    Geändert von ::..Thomas..:: (14.01.2005 um 20:52 Uhr)

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