Strato muss für Verluste, die durch den Ausfall des Webservers verursacht werden haften - dies erreichte ein geschädigter Kunde vor dem Amtsgericht Charlottenburg.

Während eines Server-Ausfalls war der Online-Shop des Kunden nicht erreichbar. Dieser verlangte darauf hin von Strato die Zahlung der entgangenen Gewinne.

Das Gericht verglich den Vertrag mit einem Mitvertrag: Das nicht erreichen des Shops sei ein Mangel der Mitessache, der Strato mit der Bereitstellung von Kapazitäten nachzukommen hätte. Strato hatte den Server abgeschaltet nachdem der betroffene Onlineshop durch zu viele und zu langsame Anfragen zuviel Systemleistung gezogen hatte.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.