hi,
da in einem anderen thread (
http://www.traum-projekt.com/forum/s...7&pagenumber=1) das Softwarethema gestreift wurde, möchte ich es hier gerne nochmal neu aufnehmen
also ich gehe jetzt von dem Fall aus, dass die Software gewerblich eingesetzt wird. Deswegen darf es sicherlich keine Studentenversion sein. Was macht nun jemand der eine Studentenversion gekauft hat? Gibt es da eine Möglichkeit die Software sozusagen "gewerblich upzudaten"?
Wie will das Adobe oder Macromedia überhaupt überprüfen, ob es sich bei der verwendeten Software um eine Studentenversion handelt?
Überhaupt stelle ich es mir ziemlich schwierig vor zu prüfen wer mit rechtmäßig erworbener Software arbeitet und wer nicht. Es gibt ja keinen Zwang die Software auch zu registrieren. Es könnte doch sein, dass sich Herr A bspw. Photoshop gekauft hat und das Produkt nun an seinen Freund Herrn B weiterverkauft. Herr A löscht das Programm jedoch nicht von seinem Rechner. Jetzt ist also 2mal das selbe Programm im "Netz". Selbst wenn die Programme sozusagen "nach Hause telefonieren" ... woher will jetzt Adobe wissen wer der "Verbrecher" ist. Das geht doch nur per Haus - bzw. Rechnerdurchsuchung?!? Welcher Richter genehmigt so einen Beschluss?
Allerdings bin ich kein Jurist

deswegen würde mich eure Meinung oder Erfahrung auf dem Gebiet interessieren.
Gruß
SMURF