Das ist also das Problem. Hättest ja gleich sagen können.Zitat von Adromir
Ich würde übrigens auch meinen, dass der Besitzer dafür haftet.
Ich poste diese frage mal hier und nicht im Rechtsforum, weil es ja an sich nichts mit Webdesign ect. zu tun hat..
Ich hab mit meiner Freundin folgende Diskussion:
Bei uns in Hannover gibt es einen Parkplatz einer wohlbekannten Fast-Foodkette. Wenn man diese Lokalität aufsuchen will und mit dem Auto angefahren ist, muss man diesen benutzen. Dieser ist aber in einem so schlechten Zustand (Schlaglöcher ect.), daß man sich sowohl Schäden am Auto holen könnte, als sich auch beim Weg vom Auto zum Restaurant verletzen könnte.
Ist das dann eigenes Pech, oder müsste da der Restaurantbesitzer haften, weil er seiner Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen ist?
Ich tendiere ja zu letzterem, da es auf Privatgrundstücken nichts anderes ist, aber meine Freundin will mir das nicht glauben...
Es geht also nicht um einen Schadensfall, sondern nur um eine Diskussion zwischen mir und meiner Freundin..
gruß
Adromir
Das ist also das Problem. Hättest ja gleich sagen können.Zitat von Adromir
Ich würde übrigens auch meinen, dass der Besitzer dafür haftet.
Yep, tut er grds. aus § 823 I BGB für alle Schäden, die aufgrund der Benutzung des Parkplatzes bestehen (wobei ggf. das Verhalten des Geschädigten schadensersatzmindernd zu berücksichtigen ist). Im Gegensatz zum Privatgrundstück ist der Parkplatz auch noch öffentlich, sodass die Verkehrssicherungspflichten noch ein mal höher sind...
Hello again!
A wo, wenns die hihaut kriagst a Fleischpflanzerlsemme umsunst vom maggi.![]()
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» Europameister der Herzen «
wenn ma vegetaria is dass ganz sche bled![]()
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