Die Autoren dieses Artikels haben eigentlich alles verwechselt und falsch verstanden was man aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung falsch verstehen kann.
Webdesignverträge sind auch weiterhin im Regelfall Werkverträge. Es wird lediglich im Werkvertragsrecht auf einige Vorschriften des Kaufrechts verwiesen. Durch so einen Verweis wird ein Werkvertrag aber nicht zum Kaufvertrag. Es gelten nur die gleichen Rechtsfolgen.
Was Werkvertragsrecht und (das im Webdesign m.E. völlig überschätzte) Urheberrecht mit einander zu tun haben sollen entzieht sich meinem Verständnis......
MasterL
Habe eben noch in anderem Zusammenhang folgendes Zitat zur Schuldrechtsmodernisierung gefunden:
Heribert Prantl, in: Süddeutsche Zeitung 5./6. Januar 2002 schrieb in seiner Rezension zum neuem "Palandt" - der Bibel der Juristen:
"(...) Das neue Gesetz ist, wenn man es einmal kapiert hat, nicht ganz so kompliziert wie das alte. (...) Das alte Wissen ist nichts mehr wert, und selbst den Koryphäen in der deutschen Anwaltschaft ergeht es nun so, wie es DDR-Juristen nach der Einheit gegangen ist. (...) Man kann davon ausgehen, dass aus den meisten "staatlich geprüften Rechtskundigen" nun erst einmal staatlich geprüfte Rechtsunkundige geworden sind, die vom neuen Recht nicht mehr wissen als die Klientel, die bei ihnen Rat und Entscheidung sucht. (...) Der Bundestag verabschiedete das neue Gesetz zum 11. Oktober, der Bundesrat am 9. NOvembver - und schon ist es in Kraft. Das alte Recht ist abserviert. (...) Das neue BGB, so hat die Bundesjustizministerin versprochen, sei nun wieder "eine große Etappe auf dem Weg zu einem europäischen Zivilgesetzbuch". Die Botschaft hört man gern, allein es fehlt der Glaube. (...) Vorerst werden sich die deutschen Juristen aber darauf konzentrieren, ihr neues BGB zu lernen. Man kann davon ausgehen, dass die Umstellung auf das neue europäische Geld bedeutend glatter von statten geht als die Umstellung auf das neuen deutsche Recht....."


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