scheint Mode zu werden
gleicher "Fall" mit interessanter juristischer Stellungnahme bei Abakus
Die spinnen, die Anwälte:
Zitat von heise
Gruß, der Michl
* * * if you want them to RTFM, make a better FM! * * *
scheint Mode zu werden
gleicher "Fall" mit interessanter juristischer Stellungnahme bei Abakus
Was ist eigentlich hier in Deutschland los?
Wenn ich nun gemein wäre, würde ich einfach einige Namen als Marke eintragen und dann nach einer Zeit abmahnungen schreiben. Wenn man sonst nichts kann, kann man dann halt auch irgendwie zu Geld kommen.
Aber was ist das für ein Unternehmen, was soetwas macht? Ich denke, es gibt auch viele User, die sich "Audifan" "Passatfahrer" oder "Mantaheinz" nennen. Könnten dann diese Foren auch abgemahnt werden?
In diesem Sinne fällt mir ein, dann müsste man die Toten Hosen auch abmahnen bezüglich Ihres Songs "Opelgang", oder?
Kein Wunder, das Deutschland vor die Hunde geht, wenn hier erstmal jeder grundsätzlich an sich denkt!![]()
Moin,
es gibt da eine Petition ...
tschö !
Wer sabotiert eigentlich ständig meine Signatur?
Also wenn sich so eine Klage durchsetzten würde, ui, das wäre alles andere als gut. Selbst mein Nickname ist glaub ich eine eingetragene Marke.
Also im Grundgesetz steht unter Artikel 2, das jeder das Recht auf Entfaltung seiner Persöhnlichkeit hat, soweit er nicht die Rechte andere verletzt (Von Firmen steht da nichts). Ich bin der Meinung, das ein Grundpfeiler der deutschen Gesetzgebung schwerer wiegt, als die angegebenen Artikel in der Klageschrift.
Gruß, Philippp
Es gibt jetzt ein schönes Schreiben als Antwort:
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum2.html
genau die antwort von dem anwalt des forums ist spitze!
1. du kannst nicht als privatperson von einem unternehmen wegen einem verstoß gegen das uwg geklagt werden, da man hierfür in einem direkten wettbewerbsverhältnis stehen muss
(wobei hier heißt es aufpassen: zb die österreichische rechtssprechung kennt hier den fall, wenn man als privatperson eine domain registriert um ein unternehmen zu blockieren, dann stellt man sich in ein adhoc wettbewerbsverhältnis)
2. ist der gebrauch eines eingetragenen markennamen im text oder als name keine verwedung der marke im sinne des mschg.
3. ist der forenbetreiber nicht verantwortlich solange er nicht weiß das seine user etwas illegales machen!
der antwalt des forums hat wirklich eine spitzen antwort geschrieben. gefällt mir der herr!![]()
lg,
Na endlich!
@Philippp interessanter wäre hier schon die herabwürdigende benutzung eines eingetragenen symbols in deinem benutzerbild![]()
![]()
aber auch das würde nicht durchgehen!
lg,
Na endlich!
Herabwürdigend? Angemessen.
Das Schreiben des Anwalts ist echt super.
Gruß, Philippp
wichtig ist nur, dass wenn ein forum betreiber von etwas illegalem wind bekommt, etwas dagegen tut!
sprich, es würden wir hier crack´s für programme uploaden müssten die tp verantworlichen etwas dagegen tun wenn sie es erfahren!
wenn sie es wissen und nichts dagegen tun können sie probleme bekommen!
lg,
Na endlich!
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