Ich glaube kaum, dass es Absicht ist, dass die Quittungen unleserlich werden.
Dieses Druckverfahren wird wahrscheinlich eingesetzt, weil es schnell/billig ... iat
Da würde ich im Steuer Recht und Co Forum nachfragenich müsse mir dann eine Kopie des Belegs erstellen. Ist das rechtlich überhaupt noch in Ordnung?![]()


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