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Alt 27.07.2005, 18:40   #1
TP-Junior
 
Benutzerbild von megamanX
 
Registriert seit: Jun 2002
megamanX macht alles soweit korrekt

Gewährleistung/Garantie bei Handy


Moin Leute,

ich habe folgendes Problem: An meinem Handy (Nokia 6230) ist der Einschaltknopf kaputt. (Dass der Knopf kaputt ist und nicht der Akku etc. weiß ich sicher, weil es an war und sich nicht mehr ausschalten ließ.)
Ich war heute bei einer Nokia-Servicestelle hier in der Gegend, aber leider hatte ich meine Rechnung vergessen, deswegen konnte ich das Handy nicht dort lassen. Wie auch immer, der Herr dort meinte, wenn man den Schalter nur wieder anlöten müsse, sei es ein Garantiefall. Wenn aber der Schalter innen zerbrochen sei, dann sei es kein Garantiefall, weil das auf unsachgemäße Behandlung hindeute.
Ich habe zwar versucht, ihm klarzumachen, dass ich das Handy stets ordentlich behandelt habe, aber er beharrte auf seiner Position.
Vielleicht ist meine Einstellung diesbezüglich antiquiert, aber - wenn ich das Telefon nicht mutwillig beschädige und es auf Grund von Materialermüdung, bedingt durch normale Benutzung, repariert werden muss, wie kann es dann kein Garantiefall sein?

Ich hoffe, jemand hier kann mir eine erhellende Einsicht verschaffen. Ich glaube fast, dass der mich betrügen will, und seine Arbeit sowohl von Nokia als auch von mir bezahlt haben will.

Es grüßt
Gerrit
__________________
ReactOS (freier Windows-Klon)
megamanX ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.07.2005, 21:25   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Stefan
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Bad Saulgau
Stefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine User
Wo hast du dein Handy gekauft? Wenn es ne Kette ist, würde ich einfach mal eine andere Filliale aufsuchen.

Ich kenn' mich jetzt nicht so aus, aber ist das nicht so, dass der Händler eine nicht sachgemäße Behandlung nachweisen muss - nicht du?

Und hier noch n hoffentlich hilfreicher Link

Hoffentlich klappt's, ich drück dir die Daumen
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
Stefan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2005, 23:28   #3
TP-Insider
 
Benutzerbild von CaPTaInCHaoS
 
Registriert seit: Oct 2002
CaPTaInCHaoS bringt sich richtig einCaPTaInCHaoS bringt sich richtig ein
Jo, aber Du kannst in jeden Nokia-ServicePoint gehen, der eine dafür ausgestattete Werkstatt hat. Die erledigen nichts weiter als Garantiefälle von Nokia und werden dafür auch bezahlt.

Für Deinen Fall zahlst Du keinen Cent. Es sei denn, die finden irgendwelche Beschädigungen an Deinem Handy, die auf Sturzschäden hindeuten.

In der Regel wird das aber kulant gehandhabt, da eh über Nokia abgerechnet wird
CaPTaInCHaoS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2005, 11:29   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Adromir
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
Adromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich glaube, daß Problem ist, wo die Beweislast liegt..
Ich hoffe, ich verwechsele da jetzt nichts:

In der Garantiezeit liegt die Beweislast beim Verkäufer/ Hersteller. Er muss hieb- und Stichfest beweisen können, daß der Fehler aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung der Ware zurückzuführen ist.

In der Gewährleistungszeit sieht das anders aus. Dort musst du dann dem Herrsteller beweisen können, daß der defekt nicht entstanden ist, dadurch daß du Schindluder mit der Ware getrieben hast.

Wenn du in der Garantiezeit bist und das Handy keinerlei Anzeichen von einer äußeren Gewalteinwirkung zeigt, hast du relativ gute Chancen, daß du das repariert bekommst. Bist du schon in der Gewährleistungszeit sieht es schon deutlich schlechter aus..

btw. In der Garantiezeit reicht eine reine Vermutung "Der und der Fehler weißt auf eine unsachgemäße Behandlung hin" als Verweigerung nicht aus.. Sie müssen es dir halt beweisen..

Hatte auch schon mal nen Fall, wo mir ein Garantiefall erst nicht anerkannt wurde..
Ein bisserl Druck an der Kundenhotline mit ein paar netten Hinweisen auf die Entsprechenden Gesetze und schon hatte ich einen Nagelneuen Ersatz bei mir zu hause
Adromir ist offline   Mit Zitat antworten
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