Ich glaube, daß Problem ist, wo die Beweislast liegt..
Ich hoffe, ich verwechsele da jetzt nichts:
In der Garantiezeit liegt die Beweislast beim Verkäufer/ Hersteller. Er muss hieb- und Stichfest beweisen können, daß der Fehler aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung der Ware zurückzuführen ist.
In der Gewährleistungszeit sieht das anders aus. Dort musst du dann dem Herrsteller beweisen können, daß der defekt nicht entstanden ist, dadurch daß du Schindluder mit der Ware getrieben hast.
Wenn du in der Garantiezeit bist und das Handy keinerlei Anzeichen von einer äußeren Gewalteinwirkung zeigt, hast du relativ gute Chancen, daß du das repariert bekommst. Bist du schon in der Gewährleistungszeit sieht es schon deutlich schlechter aus..
btw. In der Garantiezeit reicht eine reine Vermutung "Der und der Fehler weißt auf eine unsachgemäße Behandlung hin" als Verweigerung nicht aus.. Sie müssen es dir halt beweisen..
Hatte auch schon mal nen Fall, wo mir ein Garantiefall erst nicht anerkannt wurde..
Ein bisserl Druck an der Kundenhotline mit ein paar netten Hinweisen auf die Entsprechenden Gesetze und schon hatte ich einen Nagelneuen Ersatz bei mir zu hause
