Ich will einen Mod ja nur ungern belehren, aber war hier schon...![]()
Das Bundessozialgericht stellt Webdesigner mit Künstlern gleich - zumindest was die Ansprüche nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz betrifft, also z.B. eine Versicherung bei der Künstlersozialkasse KSK.
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Nach Ansicht der Richter ist das Berufsbild des Webdesigners - in Abgrenzung zum Programmierer und Webmaster - durch eine eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeit geprägt, die mit denen der Grafiker, Grafikdesigner und Layouter vergleichbar ist und somit den Vorgaben des Künstlersozialversicherungsgesetz entspricht.
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Quelle:c't 16/05
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manche Mühlen mahlen schneller ...
"Ich habe Rücken"
Horst Schlämmer
Ich will einen Mod ja nur ungern belehren, aber war hier schon...![]()
Das Wenige, das ich weiß, verdanke ich meinem Nichtwissen.
Sacha Guitry (1885-1957), frz. Schriftsteller, Schauspieler u. Regisseur
hast völlig Recht - aber man kann ja nicht alle threads kennen
Wers schon gelesen hat, einfach ignorieren- news altern ja
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"Ich habe Rücken"
Horst Schlämmer
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