Ich denk mal, es kommt drauf an wo du den Flyer verteilt ...
Wenn du den Flyer beim Kinderladen auslegst, wäre das rechtlich gesehen nicht so toll.
Bei uns hat die nachtschicht auch ihre Flyer im
Fließenladen, Buttinette (Stoffladen) ausgelegt,
und der Inhalt ist auch nicht so ganz jugendfrei.
Aber am besten stellst du die Frage im Steuer Recht und Co. Forum, da sind die Experten.


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