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Thema: Gute Freundin will unbedingt ausziehen aus schrecklicher "Familie"

  1. #1
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Exclamation Gute Freundin will unbedingt ausziehen aus schrecklicher "Familie"

    Servus!

    Heute mal was ganz anderes.. Vielleicht hat jemand Ahnung oder gute Ideen, ansonsten Mund halten

    Eine Freundin von mir wohnt mir ihrer Mutter zusammen. Der Vater ist vor ca. einem Jahr gestorben. Das Verhältnis war schon immer schrecklich zwischen den beiden. Seit ca. 3 Monaten wohnt so ein alter Typ (Affäre von der Mutter oder wie man das nennen kann..) mit in dem Haus, was bedeutet, dass das Mädl jetzt gegen zwei Menschen ankämpfen muss. Da fallen Sachen vor, die kann man sich wirklich nicht vorstellen! Ich habs auch erst geglaubt als ichs miterlebt habe. Sie wird quasi rausgeekelt. Mit allem wird gedroht... Die Mutter behält natürlich das Waisengeld und das Kindergeld für sich..

    So, nächste Woche wird sie 18 und sie will verständlicherweise sofort ausziehen! So schnell wies geht! Sie geht in die 12te Klasse im Gymnasium. An welche Ämter kann man sich denn da wenden für Hilfe? Ist das Jugendamt ab 18 wirklich nicht mehr zuständig? Wie können wir sie da endlich rausholen? Gäbs vielleicht Anspruch auf Bafög oder sowas Ähnlichem? Sie braucht ja schließlich Geld für die Wohnung.. Arbeiten tut sie natürlich auch noch neben der Schule, aber das würde nie reichen...

    Glaubt mir, mit der Mutter kann man nicht reden! Und die wenigen Verwandten wohnen weit weit weg.

    Kennt sich hier jemand zufällig mit so Zeug aus und kann mir weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!
    ............................

  2. #2
    TP-Insider Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Masotoshi
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    Du bist doch schon zuhause ausgezogen oder ?
    Nimm sie doch bei dir auf, vielleicht ergibt sich ja auch noch was ... hehe (bei dir altem Frauenschwawrm weiß man ja nie!)

    Aber mal im Ernst:
    Also mit 18 hat sie das Recht freie Entscheidungen zu treffen, die nicht von den Erziehungsberechtigten mit getragen werden müßen.

    Bafög sieht eher schlecht aus wenn sie auf ein Gymnasium geht. Würde sie auf eine Berufsschule gehen oder in einer Ausbildung sein oder studieren, wäre das kein Problem. Aber bei der normalen Oberschule ist das nicht möglich.

    Das Waisengeld muss deine Bekannte auf jeden Fall bekommen.
    Das darf die Mutter nicht einfach so einbehalten (bekomme selber Waisengeld, ist aber kaum der Rede wert).

    Beim Kindergeld bin ich mir nicht sicher, das kann sein das die Mutter es der Tochter aushändigen muss wenn sie eine eigene Wohnung hat.

    Kann man vielleicht mal bei der Polizei nachfragen wie da die Sachlage ist ....

    Ansonsten .... ich würde an ihrer Stelle irgendwie versuchen bei einem Freund / Freundin unterzukommen gegen einen geringe Miete oder sowas.... oder mit jemandem ne WG zu gründen, denn dann müßte sie Anspruch auf das Kindergeld haben (Waisengeld sowieso).

    Alles gute auf jeden Fall für sie, das klingt ja gar nicht gut.

  3. #3
    TP-OT-Queen buttercup bringt sich richtig ein buttercup bringt sich richtig ein Avatar von buttercup
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    Hi, klingt ja gar nicht gut...

    Auch das Kindergeld muss die Mutter weitergeben. Soweit ich weiß, fällt das ab dem 18. LJ weg. Ist aber kein Problem, eine Fortzahlung zu beantragen - einfach mit der Kindergeldstelle bei euch in Verbindung setzen. Wohngeld kann sie auch noch beantragen - sogar Telefonkostenerstattung, GEZ-Befreiung etc.

    Einfach mal das Arbeitsamt (?) kontaktieren. Irgendeiner wird auf jeden Fall weiterhelfen...

    Ach ja, und ganz wichtig, dick in Arm nehmen und ganz fest knuddeln. Das hilft auch für einen Moment!!!! Und dass sie einen Kumpel wie dich hat, ist auch schon einiges wert... Hut ab!

    Lieben Gruß und ganz, ganz viel mehr Glück als bisher....
    Mir schwillt der Kamm, wenn ich sowas lese.

    Nicht aufgeben - das kriegt ihr hin!!!
    Alles, was man über das Leben lernen kann, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: es geht weiter.

  4. #4
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    -Dieter Nuhr

  5. #5
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    vielleich mal umhören, ob jemand einen netten Menschen im Jugendamt o.ä. persönlich kennt und da dann mal privat Kontakt aufnehmen?

  6. #6
    TP-Veteran paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von paby
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    zu meiner zeit war die sachlage so:
    wenn das kind auf wunsch der eltern auszieht, beziehungsweise nachweißt, dass ein zusammenleben nicht möglich ist, sind eltern bzw. mutter sogar unterhaltspflichtig.

    waisengeld und kindergeld müssen ausgezahlt werden - falls weitere kinder da sind, wird das kindergeld durch die anzahl der kinder geteilt - obwohl für das erste kind weniger gezahlt wird...

    zu meiner zeit konnte man auch als schüler bafög beantragen - aber ich habe gehört, dass das heute als darlehen gezahlt wird, also nach studienabschluss zurück gezahlt werden muss...

    wenn die familienverhältnisse so zerrüttet sind, sollte deine bekannte auf alle fälle zum jugendamt - die helfen auch bei unterhaltsansprüchen und anträgen etc

    viel glück dabei - paby
    In jeder großen Trennung liegt ein Keim von Wahnsinn; man muß sich hüten, ihn nachdenklich auszubrüten und zu pflegen.

    Johann Wolfgang von Goethe


  7. #7
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    @paby: BaFöG wurde schon immer als Darlehen ausgezahlt. Aber man muss es erst zurückzahlen, wenn man ein eigenes Einkommen besitzt (und wenn ich mich nicht total irre max. 3% des Monatseinkommen).
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    -Dieter Nuhr

  8. #8
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    Zitat Zitat von paby
    zu meiner zeit konnte man auch als schüler bafög beantragen - aber ich habe gehört, dass das heute als darlehen gezahlt wird, also nach studienabschluss zurück gezahlt werden muss...
    Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen bei einer berufsbildenden Schulform möglich, beispielsweise wenn man nach einer betrieblichen Ausbildung sein Fachabi auf einer Fachoberschule nachholt.

    Diese "Schüler-Bafög" genannte Förderung ist sogar rückzahlungsfrei, du mußt also nicht wie als Student die Hälfte der Summe zurückzahlen.

  9. #9
    TP-Veteran planmatsch ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE planmatsch ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE planmatsch ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE planmatsch ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE planmatsch ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE planmatsch ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von planmatsch
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    Zitat Zitat von Adromir
    @paby: BaFöG wurde schon immer als Darlehen ausgezahlt. ...
    Nur kurz der Ordnung halber: Das ist nicht wahr!

    Zündapp gibt´s auch nicht mehr...

    SchellwienEnergetische Sanierung


  10. #10
    TP-Insider Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Masotoshi ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Masotoshi
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    Wegen Schüler Bafög kann ich eine klare Antwort geben, da ich es eine Zeit lang selber bekommen habe.

    Es gibt 2 Arten von Bafög:
    Einmal das "Schüler Bafög" und das normale Bafög.
    "Schüler Bafög" kann man beantragen wenn man eine Berufsbildende Schule besucht (Berufs/Gewerbeschule), also in einer Ausbildung oder Fortbildung steckt. Schüler Bafög muss man nicht (!) zurückzahlen !
    Die Höhe des Betrages den du bekommst richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, der Maximalsatz ist glaube ich ca. 386 Eur. Und das bekommt man dann wirklich Monat für Monat solange man die Ausbildung macht und muss es nicht zurückzahlen.

    Da deine Bekannte aber auf ein Gymnasium geht ist Schüler Bafög nicht möglich, da man es wie gesagt nur beantragen kann wenn man auf eine Berufsschule geht. Wohngeld beantragen etc. ist dann auch kein Problem.

    Wenn deine Bekannte das Gymnasium beendet hat und eine Ausbildung anfängt kann sie es beantragen, vorher nicht. Auch kein Wohngeld.

    Das "normale Bafög" ist für Studenten gedacht.
    Wonach es sich genau richtet weiß ich nicht, aber die Hälfte der Summe die du insgesamt erhalten hast musst du später wieder in Raten zurückzahlen.

    Nochmal zusammenfassend:
    Solange deine Bekannte auf das Gymnasium geht hat sie keine Chance Bafög zu beantragen, erst wenn sie anfängt zu studieren oder eine Berufsschule besucht ist dies möglich.

    Ich hoffe das konnte etwas Klarheit schaffen.

  11. #11
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Vielen, vielen Dank Euch allen!
    Das is so verdammt schwierig. Werd mir wohl mal nen Tag freinehmen müssen, um zu den Geschäftszeiten bei den vielen Ämtern anzurufen.

    Vielen Dank nochmal!
    ............................

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