Ich würde mir die Aussage des Sub-Unternehmers schriftlich geben lassen und diese dann in Kopie an Neckermann mit einem Schreiben leiten. Dort würde ich einen Austausch fordern, oder (wenn ihr das wollt) eine nachträgliche Kaufpreisminderung. Diese Minderung als Auszahlung fordern und nicht als Gutschrift zum Kauf in deren Hause.
Sollten die sich da nicht richtig drauf einlassen, dann muss man halt etwas weiter gehen.
Alles schriftlich ist dann hier wichtig!
Weitere Nachbesserungen fordern. Ist der Versuch der dritten Nachbesserung fehlgeschalgen, dann den Kaufvertrag widerrufen. Hab die BGB § nun nicht im Kopf, aber schau da mal nach, oder einer hier hat sie parat.
Ein Haus wie Neckermann wird dann schon wissen, dass ein Rechtsstreit sinnlos ist und wird die Ware zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten.


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- schleck)