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Thema: Benötige Eure Hilfe - Meine Rechte bei einem Versandhaus!

  1. #1
    TP-Insider Pixelschupser bringt sich richtig ein Pixelschupser bringt sich richtig ein Avatar von Pixelschupser
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    Angry Benötige Eure Hilfe - Meine Rechte bei einem Versandhaus!

    meine frau und ich haben uns vor sieben/acht wochen ein kühlschrank bei neckermann gekauft (kostenpunkt: 1199 €). leider waren beide türen zerkratzt. klar was tut man, ruft an reklamiert und wartet. den reparaturservice bei neckermann übernimmt eine firma namens profectis..... und damit beginnt auch die odyssee. mir wird permanent gesagt das die türen nicht geliefert werden und das sie mir auch nicht helfen können?! was in aller welt kann ich bitte tun. kann ich den kühlschrank unter solchen umständen wieder zurückgeben wenn nichts passiert? hat jemand erfahrung? ich bin verzweifelt! es kotzt mich so dermaßen an. was würdet ihr in solchen fällen tun. wie ist in solchen lagen die rechtliche situation?

    danke für hilfreiche tipps.


  2. #2
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Ich würde mir die Aussage des Sub-Unternehmers schriftlich geben lassen und diese dann in Kopie an Neckermann mit einem Schreiben leiten. Dort würde ich einen Austausch fordern, oder (wenn ihr das wollt) eine nachträgliche Kaufpreisminderung. Diese Minderung als Auszahlung fordern und nicht als Gutschrift zum Kauf in deren Hause.
    Sollten die sich da nicht richtig drauf einlassen, dann muss man halt etwas weiter gehen.
    Alles schriftlich ist dann hier wichtig!
    Weitere Nachbesserungen fordern. Ist der Versuch der dritten Nachbesserung fehlgeschalgen, dann den Kaufvertrag widerrufen. Hab die BGB § nun nicht im Kopf, aber schau da mal nach, oder einer hier hat sie parat.
    Ein Haus wie Neckermann wird dann schon wissen, dass ein Rechtsstreit sinnlos ist und wird die Ware zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten.
    Gruß Mark

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  3. #3
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    So, hab nochmals nachgeschaut. Nach §434 liegt nun ein Sachmangel vor.
    §434 Sachmangel
    (1)1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

    §437 Rechte des Käufers bei Mängeln
    1. nach §439 Nacherfüllung verlangen.
    2. nach den §§440, 323 und 326 Abs.5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 331a Schadenersatz oder nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    §439 Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels
    oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
    insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern,
    wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand,
    die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen,
    ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
    Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung;
    das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache,
    so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

    §440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Minderung
    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht,
    wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert
    oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen
    oder ihm unzumutbar ist.
    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
    wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels
    oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

    §441 Minderung

    (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern.
    Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
    (2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt,
    so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
    (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen,
    in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand
    zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
    (4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt,
    so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten.
    § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

    Die restlichen §§ kann du ja hier nachlesen.
    Gruß Mark

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  4. #4
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Online bestellt? Dann kann der Kühlschrank innerhalb von 14 Tagen ab Empfang zurück gegeben werden.

  5. #5
    TP-Insider Pixelschupser bringt sich richtig ein Pixelschupser bringt sich richtig ein Avatar von Pixelschupser
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    @webcreate danke für die tips!!!

    @wuselmann nein bei neckermann im hauptkatalog bestellt

  6. #6
    TP-Senior omni ist auf einem guten Weg Avatar von omni
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    Zitat Zitat von Pixelschupser
    @wuselmann nein bei neckermann im hauptkatalog bestellt
    Meines Wissens gilt da das 14-tägige Rückgaberecht auch. (Fernabsatzgesetz)
    Das Wenige, das ich weiß, verdanke ich meinem Nichtwissen.
    Sacha Guitry (1885-1957), frz. Schriftsteller, Schauspieler u. Regisseur

  7. #7
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    ja ich weiß nur leider geht die ganze odyssee jetzt schon in die achte woche! ich habe ja guten glaubens, so wie es mir versprochen wurde 2-tage später mit neuen türen gerechnet. die ja eigentlich auch gekommen sind, nur waren diese mit icecrusher... (also in der tür) und den hatten wir ja nicht bestellt. am liebsten würde ich das dreckding mit der axt spalten!

  8. #8
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    nimm doch die icecrusher-türen, wenn sie keinen aufschlag auf den preis machen - kann man immer mal gebrauchen...( - schleck)
    In jeder großen Trennung liegt ein Keim von Wahnsinn; man muß sich hüten, ihn nachdenklich auszubrüten und zu pflegen.

    Johann Wolfgang von Goethe


  9. #9
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    hab ich mir auch gedacht, aber dann brauchst du auch nen anderen kühlschrank. man hat im gefrierfach eine extra box wo das wasser hinein kommt. und die ist in meinem anderen ja nicht enthalten! leider sonst wären sie meine gewesen!

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