Ich kann nur für bayerische Verhältnisse sprechen: sofern die Lehrerin nicht zufällig auch Schulleiterin ist, überschreitet sie gewaltig ihre Kompetenzen oder aber ihr habt sie falsch verstanden, nach dem Motto "an mir würde das nicht scheitern". Das kann sie natürlich sagen, abert das ist keine Befreiung. Befreiungen stellt ausschließlich der/die Schulleiter aus oder aber von ihm für diesen Zweck eingesetzte Stellvertreter, in deinem Falle nur mit schriftlichem Antrag und guuuuuuuter Begründung des Ansinnens. Und nur um den Urlaub um eine Woche zu verlängern ... ich wüsste nicht, welche absolut seltene Konstellation von schlagenden Argumenten da ein OK nach sich ziehen sollte. Aber das mag ja in anderen Bundesländern anders sein; welche Leitwirkung eine solche Befreiungen hat, mag sich jeder selbst ausdenken: Besser kann man ja kaum demonstrieren, dass der Unterricht eh fürn Arsch ist.Zitat von alice73
grüssle, Steff


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? Und gleiche Avatare ... das hat gaaaaaar nix zu besagen. Gab da mal so´ne HinternDeich-Connection und auch ´ne Maßbier-Fraktion, die zur freiwilligen Avatar-Rudelbildung übergingen.