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Alt 23.01.2006, 21:20   #1
TP-Insider
 
Benutzerbild von Masotoshi
 
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Ebay: Handy von privat gekauft, Akku kaputt ...


Guten Abend

Ich habe mir bei Ebay ein älteres gebrauchtes Nokia Handy gekauft.
In der Beschreibung hieß es das Handy sei gebraucht und habe bis zuletzt funktioniert.

In der Beschreibung steht folgendes:
Zitat:
Sie bieten auf ein gebrauchtes Kulthandy (Bananenhandy)der Marke Nokia 8110i. Das Handy hat bis zuletzt funktioniert.
Dazu dann noch folgendes:
Zitat:
Es wird mit Ladegerät und Orginalkarton verschickt. Das es sich um ein Privatverkauf handelt, übernehme ich keinerlei Garantie oder Gewärleistung.
Das war die gesamte Beschreibung.

Das Handy habe ich jetzt bekommen, mußte aber feststellen das der Akku defekt ist und nicht aufgeladen werden kann. Offenbar lädt der Akku nicht mehr, denn auch nach fast 2 Tagen aufladen blinkte das Ladesymbol noch immer und das Handy ging nur für Sekunden an und dann sofort wieder aus. Das Handy läßt sich über längere Zeit nur nutzen wenn es sich am Netzstecker befindet.

Ich habe dem Verkäufer geschrieben dass der Akku offenbar defekt ist und ich von ihm eine Stellungnahme dazu haben möchte. Er schreib dann zurück dass das Handy bis zuletzt noch funktioniert hat, dann aber auch eine Zeit lang nur rumlag.

Da es ein Privatverkauf war, muss der Verkäufer ja auch keine Garantie übernehmen. Allerdings steht in der Beschreibung ja auch dass das Handy bis zuletzt funktioniert hat....

Was kann ich da jetzt machen ?
Umtauschen möchte ich ehrlich gesagt nur ungerne da mich der Versand alleine schon 7 Eur gekostet hat.
Masotoshi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.01.2006, 21:27   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Stefan
 
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Stefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine UserStefan lebt für das TP und seine User
Also ich würde dem Verkäufer vorwerfen, dass er den Kaufvertrag nicht eingehalten hat und du nun eine Entschädigung haben willst.

Klar, sein Text lässt viel Spielraum für verschiedenste Interpretationen, aber du kannst wohl davon ausgehen, dass der Verkäufer von diesem Mangel wusste - aber du darfst es nunmal nicht.

Blöde Situation, ich würde wie gesagt etwas Druck machen - zu verlieren hast du nichts mehr

Gruß Stefan
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
Stefan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2006, 21:53   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Poty
 
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Poty ist auf einem guten Weg
Nach §145, 147, 433 BGB Kaufvertrag

In der Artikelbeschreibung sind keine genauen Angaben, aber der Hinweis, dass es funktioniert. Sachmangel nach §434 BGB: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet
usw...

Dies ist jedoch nicht der Fall, da der Akku defekt ist.

Nach §437 kannst du vom Vertrag zurücktreten, das Handy auf Kosten des Verkäufers zurücksenden.

---
Soweit nach meinem Kenntnisstand.
__________________
Sven aka Poty
Poty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2006, 22:01   #4
TP-Junior
 
Benutzerbild von chef-bene
 
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Ort: Altheim
chef-bene ist auf einem guten Weg
Also ich würd mich da nicht so arg reinstürzen und je nach Preis des Handys das beste draus machen und halt nach nem neuen Akku schauen, arg viel mehr wird dir nicht übrig bleiben. Ist zwar blöd aber aufregen wird dich wahrscheinlich auch nix mehr bringen.
chef-bene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2006, 23:34   #5
TP-Insider
 
Benutzerbild von Masotoshi
 
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Na ja das Handy hat mich 15,50 Eur + 7 Eur Versand gekostet.
Allzu teuer wäre der Akku nicht, würde wahrscheinlich so 5 Eur + Porto kosten.

Aber mir geht das hier auch ein bißchen um das Prinzip. Wenn der Verkäufer schrieb dass das Handy bis zuletzt funktioniert hat, dann gehe ich auch davon aus das mit dem Gerät alles in Ordnung ist. In der Beschreibung stand ja nicht dass es längere Zeit nur rumlag.

@Poty: Dich gibt es ja auch noch.
Masotoshi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2006, 09:05   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von CaPTaInCHaoS
 
Registriert seit: Oct 2002
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Zitat:
Zitat von Masotoshi
Aber mir geht das hier auch ein bißchen um das Prinzip. Wenn der Verkäufer schrieb dass das Handy bis zuletzt funktioniert hat
Hat es ja auch,... nur der Akku nicht. Aber das ist eben eBay. Ich hätte ihn vorher angeschrieben und den Verkäufer gefragt, wie lange der Akku hält...

Ich würde es eher als Lehrgeld betrachten, so nen Fehler machste nicht mehr

Jetzt mal im Ernst, was erwartet ihr?

eBay ist nicht mehr DIE tolle Verkaufsplattform, die sie vorher war. Mittlerweile gibts mehr Händler als Private,... kommt mir jedenfalls so vor. Und der Rest teilt sich auf. Viele sind Betrüger, umschreiben so geschickt den defekten Artikel, dass dieser zu horrenden Preisen verkauft wird, usw. Die ehrlichen Verkäufer gibts noch, aber die werden immer weniger.
CaPTaInCHaoS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2006, 13:49   #7
TP-Insider
 
Benutzerbild von Masotoshi
 
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Zitat:
Zitat von CaPTaInCHaoS
Hat es ja auch,... nur der Akku nicht. Aber das ist eben eBay. Ich hätte ihn vorher angeschrieben und den Verkäufer gefragt, wie lange der Akku hält...
Aber wie kann ein Handy denn ohne Akku funktionieren ?
Läßt es sich ohne diesen einschalten ? Nein.

Man müßte schon echt miese Gedaken haben wenn man von dem Akku wußte und das Handy trotzdem als funktionsfähig verkauft hat.
Masotoshi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2006, 18:08   #8
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smog macht sich hier sehr viel Mühe
Ich würde sagen, du hast rechtlich gesehen so gut wie keine Chance.
Wie gesagt, als Privatverkäufer muss er keine Garantie und Gewährleistung garantieren.
Und durch dein Gebot hast du dich damit einverstanden geklärt.
Ich würds, wie CaptainChaos gesagt hat, als Lehrgeld sehen.

lg
smog
__________________
es grüßt der smog
smog @ myspace-->www.myspace.com/lack_of_patience
kulturmagazin saubereingeschenkt
http://saubereingeschenkt.de
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Alt 24.01.2006, 18:27   #9
TP-Insider
 
Benutzerbild von CaPTaInCHaoS
 
Registriert seit: Oct 2002
CaPTaInCHaoS bringt sich richtig einCaPTaInCHaoS bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Masotoshi
Aber wie kann ein Handy denn ohne Akku funktionieren ?
Ladeteil angesteckt und fertig

Das Handy ist ja nicht defekt, also funktioniert es. Ich glaub aber schon, dass derjenige von dem def. Akku wusste. Ob sich deswegen ein rechtlicher Aufwand lohnt? Ich denke nicht. Ein gutes Beispiel für die Wortverdreherei bei eBay...

Hätte er dir in einer Mail versichert, dass der Akku min. noch ne Stunde hält, hättest du bessere Chancen.

Sich darüber aufregen lohnt sich nicht.
CaPTaInCHaoS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2006, 20:46   #10
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Hi, ich bin eigentlich ein richtiger eBay-Junkie und hab' schon so ziemlich alles gekauft. In Deinem Fall hast Du rechtlich reine Chance, außer Du kannst ihm beweisen, daß der Akku kaputt war. Wie sehen denn seine Bewertungen aus? Das ist für mich immer das erste, was ich mir anschaue. Wenn die okay sind, klappt's auch meistens.

....und den Akku bei eBay ersteigern? Den Tip hab' ich einen Freund gemacht, er wollte ihn auch normal kaufen, jetzt hat er einen neunen für die Hälfte ersteigert.
Malleus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2006, 10:34   #11
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Benutzerbild von Cybergreek
 
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Probier doch einfach mal, ihm eine E-Mail zu schicken, wo Du ihm die von Poty genannten Paragraphen aufzählst. Wenn Du selbstbewußt rüberkommst könnte das ja was bringen. Eine E-Mail aufzusetzen ist ja nicht so aufwendig, wie zum Anwalt zu rennen. Versuchen kannst Du es ja...
__________________
Grüße vom Griechen,
Cybergreek!

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Alt 25.01.2006, 10:44   #12
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Benutzerbild von InfectiveDesign
 
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InfectiveDesign bringt sich richtig einInfectiveDesign bringt sich richtig ein
Wie schon einige vorher geschrieben haben rechtlich hast Du da leider keine Chance ! Selbst wenn Du nachweisen könntest, das der Akku schon vorher nicht mehr funktionierte, liesse es Dir keine Chance, da zwar der Akku ein wichtiger Bestandteil zum Funktionieren des Handys ist, aber gemein hin als Zubehör gilt.

Ich habe hier irgendwo noch 'ne Fachzeitschrift rumliegen, dort war dies näher beschrieben. Suche den Artikel mal raus.
__________________
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Alt 25.01.2006, 12:36   #13
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Benutzerbild von madace
 
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madace ist auf einem guten Weg
Bei einer Summe von 15.- wird ebay da auch kaum (egal in welcher Form) reagieren. Wie schon gesagt, ich würde es abhaken, neuen Akku kaufen und in Zukunft vorsichtiger sein.

Wobei ich generell keine gebrauchte Elektronik-Hardware mehr bei ebay kaufen würde - hab' da schon zu viel Mist erlebt.
__________________
"Das Gewissen ist die Stimme der Seele. (J.J. Rousseau)"
madace ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2006, 13:54   #14
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Zitat:
Zitat von InfectiveDesign
Ich habe hier irgendwo noch 'ne Fachzeitschrift rumliegen, dort war dies näher beschrieben. Suche den Artikel mal raus.
Das wäre super nett, interessiert mich mal.

Ich habe dem Verkäufer jetzt ne e-mail geschrieben und mich freundlich darüber beschwert das der Akku nicht ladefähig und für mich damit das Handy auch nicht funktionsfähig ist. Außerdem habe ich ihm noch vorgeschlagen das er mir 5 Eur zurücküberweisen kann, ich mir davon einen neuen Akku kaufe (müßte etwas draufzahlen) und die Sache damit für mich erledigt ist.
Masotoshi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2006, 11:14   #15
TP-Supporter
 
Benutzerbild von InfectiveDesign
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Düsseldorf
InfectiveDesign bringt sich richtig einInfectiveDesign bringt sich richtig ein
Exclamation

Nachdem ich Stundenlang gesucht habe bin ich entlich fündig geworden.


"Wichtige Info: Es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie."- eBay Nutzern sind diese Worte geläufig und jeder Laie weiß sofort, was gemeint ist: Der Verkäufer will nicht für Mängel haften. Doch juristisch betrachtet ergeben diese Worte keinen Sinn. Aus diesem Grund war auch die Käuferin eines BMW 520i nicht ganz zu Unrecht der Ansicht: Dies sei kein wirksamer Haftungsausschluss und sie könne wegen den Fehlern am Wagen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Verkäufer rebellierte. Da sich Verkäufer und Käuferin nicht außergerichtlich einigen konnten, sprach das Amtsgericht Kamen klare Worte:

"Die Auslegung dieser Vertragsklausel ergibt, dass vom Beklagten der Ausschluss jeglicher Gewährleistung gewollt war. Zwar bedeutet die Angabe 'ohne Garantie' in der Regel keinen Haftungsausschluss, jedoch ist hier aus dem Verweis auf das 'EU-Recht' ersichtlich...
dass der Beklagte auch nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Baschaffenheit der Sache einstehen möchte ..., wobei zu beachten ist, dass die Klausel hier im Rechtsverkehr unter Laien verwandt wurde."
(Urteil vom 3. November 2004, AZ.: 3 C 359/04)
__________________
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