Ich hoffe doch sehr, dass das Landgericht Hamburg die richtige Entscheidung fällen wird.
Es sei denn, die Anwälte biegen die Kritik auf Persönlichkeitsverletzung hin.
Wie war doch gleich der fünfte Artikel des Grundgesetzes?
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


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