ich weiss beim dipl. kaufmann lernst das komplett!
Beim Betriebswirt keine Ahnung.
Moin,
ich hab' da mal eine Frage zum Ausbildungs- bzw. Studienumfang von Dipl.-Betriebswirten oder auch Dipl.-Betriebswirten (FH).
Inwieweit lernen Dipl.-Betriebswirte handelsrechtliche Bilanzierung. Werden nur die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze, also der § 252 HGB, oder auch das komplette Programm der handelsrechtlichen Bilanzierung inkl. der Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften gebüffelt.
Außerdem möchte ich mal gerne wissen worin der gravierende Unterschied zwischen Dipl.-Betriebswirten und Dipl.-Kaufleuten ist.
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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ich weiss beim dipl. kaufmann lernst das komplett!
Beim Betriebswirt keine Ahnung.
Wie intensiv wird denn da in die Materie eingestiegen?
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also ich weiss das diplomkaufleute voll BWLer sind und "komplett" in die Materie einsteigen.
Naja, Handelsrecht ist nur bedingt BWL. Bei Handelsrechts handelt sich um ein juristisches Themengebiet, was ich mir bei BWLern nur bedingt vorstellen kann.
Es geht mir eigentlich nur darum, ob Dipl. Kaufleute oder Dipl. Betriebswirte in der Lage sind, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss einer mittelständischen Kapitalgesellschaft zu erstellen.
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Vor der Einführung von Bachelor/Master Studiengängen an vielen Unis war der Abschluss beim BWL Studium Diplomkaufmann, bei den Fachhochschulen und Berufsakademien Betrwiebswirt FH oder BA.
gruss mibu!
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