Ehrlich gesagt, betrifft mich das gar nicht. Bei heise steht zB:
Und das wird auf deiner verlinkten Seite leider verschwiegen.Die meisten Privathaushalte werden von dieser Neuregelung gleichwohl nicht betroffen sein, weil sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Dann gilt der PC oder Laptop lediglich als ein weiteres Empfangsgerät und ist nach Paragraph 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Gebühr befreit; nur wenn bisher kein Fernseher oder Radio angemeldet ist, wird die Gebühr auf den Internet-PC fällig.


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