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Thema: Vertipper Domain - wie hoch sind die evtl. Abmahnkosten

  1. #1
    TP-Senior tHaHooL macht alles soweit korrekt
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    Vertipper Domain - wie hoch sind die evtl. Abmahnkosten

    Gibts da eigentlich einen bestimmten Satz für Vertipper-Domains den man im Falle einer Abmahnung zahlen muss oder wird das jedesmal gerichtlich geregelt?

    Angenommen ich hätte die Domain "volkswagn.de" und würde diese auf Sedo-Parking weiterleiten - mit welchen Konsequenzen könnte Volkswagen dem dann nachgehen?

    (in meinem Beispiel ist Volkswagen selber im Besitz der Vertipper Domain)

  2. #2
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    Zitat Zitat von tHaHooL
    Angenommen ich hätte die Domain "volkswagn.de" und würde diese auf Sedo-Parking weiterleiten - mit welchen Konsequenzen könnte Volkswagen dem dann nachgehen?
    Das hängt stark von den dort hinterlegten Inhalten ab. Selbst wenn du dir die Domäne volkswagen.de registrieren würdest, könnte Volkswagen dagegen rechtlich nichts unternehmen. Es besteht eben kein Anspruch auf Herausgabe der Domäne.

  3. #3
    TP-Insider glowy bringt sich richtig ein Avatar von glowy
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    Und was ist dann mit Namen? Volkswagen ist eine eingetragene Marke und hat eigentlich sehr wohl Anspruch auf eine Domain ihres Namens.

  4. #4
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Zitat Zitat von PythOn_tp
    Volkswagen ist eine eingetragene Marke [...]
    Stimmt.

    Zitat Zitat von PythOn_tp
    [...] und hat eigentlich sehr wohl Anspruch auf eine Domain ihres Namens.
    Von wegen. Aufgrund der Bekanntheit des Firmennamens besteht zwar durchaus eine Verwechslungsgefahr, ein Recht auf Herausgabe der Domäne hat aber auch Volkswagen nicht.

  5. #5
    TP-Senior tHaHooL macht alles soweit korrekt
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    Aber man hört doch immer wieder von teuren Abmahnungen, teilweise ja schon bei "Vertipper-Domains" die sich nur ähnlich anhören...

  6. #6
    TP-Veteran Fult5000 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Fult5000
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    auf welcher rechtlichen grundlage bezieht sich denn die abmahnung?

  7. #7
    TP-Insider glowy bringt sich richtig ein Avatar von glowy
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    Genau, klar, in den meisten Fällen kann man mit dem Domäneninhaber verhandeln, aber wenn der mehr verlangt als der Anwalt kostet, kann man durchaus seinen Anwalt einschalten. Oder ist es nicht so?

  8. #8
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Gruß Mark

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  9. #9
    TP-Veteran Fult5000 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Fult5000
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    "eventuelle" ist ein richtig schönes wort!

  10. #10
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    Unlauterer Wettbewerb kann nur dann vorliegen, wenn die Domäne auch tatsächlich genutzt wird. Gegen die bloße Registrierung ist nichts einzuwenden (auch wenn das einige Anwälte anders sehen und regelmäßig vor Gericht ziehen).

  11. #11
    TP-Senior tHaHooL macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Fult5000
    auf welcher rechtlichen grundlage bezieht sich denn die abmahnung?
    Also ich selber hab keine Abmahnung bekommen, deshalb kann ich diese Frage nicht beantworten.
    Mich hast es einfach nur so interessiert...

    Aber dank webcreate hab ich nun gelesen:

    Tippfehler-Domains

    Auch von sogenannten Tippfehler-Domains (yahou, intell, ebey o.Ä.) sollten Sie bei der Registrierung die Finger lassen, da hier neben eventuellen Markenrechtsverletzungen auch noch Ansprüche aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht kommen.
    NUR - mich würd interessieren WIE TEUER in der Regel kommt wenn ich z. B. "www.intell.de" hätte und Intel verklagt mich wegen Markenrechtsverletzung

    Kostet sowas 500 Euro, 5.000 euro, 50.000 Euro oder vielleicht noch mehr ? (kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wer weiss).

  12. #12
    TP-Senior tHaHooL macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von DukeXP
    Unlauterer Wettbewerb kann nur dann vorliegen, wenn die Domäne auch tatsächlich genutzt wird. Gegen die bloße Registrierung ist nichts einzuwenden (auch wenn das einige Anwälte anders sehen und regelmäßig vor Gericht ziehen).
    Meine Frage bezieht sich jetzt schon drauf, dass man die Domain für ein eigenes Projekt nutzt, bzw. auf Sedo-Parking oder sonst irgend einem Partnerprogramm legt (wo man Geld verdient) - sonst wär eine Vertipperdomain ja ziemlich sinnlos wenn man sie nur registriert hat.

  13. #13
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    Die Höhe der Abmahnung ist hier schwer zu beziffern.
    Es hängt halt immer davon ab, was als Streitwert angesetzt wird.
    Wenn man nun die Page nur 1 Monat on hat, wirst du nicht besonders viel verdient haben und damit ist der Streitwert geringer, als nach 2 Jahre.
    Weitere Faktoren können auch Umsatzrückläufe bei dem geschädigten sein, wenn dieser statistisch belegen kann, dass Umsatzeinbuse seit dem schalten deiner Domain vorhanden sind, kann es auch teurer werden.
    Da spielen halt mehrere Faktoren rein ...
    Gruß Mark

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  14. #14
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    Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen habe ich mal gelesen, dass der Streitwert maximal 25.000 EUR betragen darf. Ob das stimmt weiß ich nicht.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  15. #15
    TP-Senior tHaHooL macht alles soweit korrekt
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    Ich hab mal was von 50.000 Euro gehört - bin mir aber nicht ganz sicher ob das stimmt...

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