tja, jetzt ist wohl endgültig über diese lange strittige Frage entschieden worden:

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 18.05.2006 (I ZR 183/03 ), dass die Verwendung von kennzeichenrechtlich geschützten Begriffen in Meta-Tags eine Rechtsverletzung darstellt. Bisher sei es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten gewesen, ob es eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellen kann, wenn der Betreiber einer Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren Quelltext ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag). Diese Rechtsunsicherheit beendet der Senat, indem er die Rechtsverletzung - gestützt auf das Markenrecht - bejaht und dem Unterlassungsanspruch stattgegeben hat.
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Quelle: Newsletter von www.it-rechtsinfo.de