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Die Anleitung zum Telefonieren im Berliner Telefonbuch 1881
das waren noch Zeiten
Zitat:
I. Theilnehmer A wünscht mit Theilnehmer B zusprechen.
Zu diesem Zwecke weckt A zunächst die Vermittlungsanstalt, indem er kurze Zeit (2 bis 3 Sekunden lang) gegen den Knopf a (siehe Zeichnung) drückt, hebt hierauf den Fernsprecher b vom Haken c und hält ihn mit der Schallöffnung gegen das Ohr. Die Vermittlungsanstalt antwortet: "Hier Amt, was beliebt?"
Vorab:
Durch eine Anfrage eines Forenmitgliedes ( und hauptsächlich durch diverse Vorstellungen meinerseits ) hab ich mir heute kurzentschlossen ein neues Handy zugelegt. Über das Pro und Kontra und Sinn des Ganzen wolle mer jetzt nicht diskutieren, aber..
zum Topic:
... ich bin ja ein Freund jedes technischen Ferzes - ob sinnvoll oder nicht, Spass muss es machen.
Jo - dieses neue Handy bietet die Option, als Hintergrundbild uGo zu aktivieren. Was erstens bedeutet: abhänig vom Land, in dem Du Dich aufhältst, wechselt das Hintergrundbild: Deutschland = Neuschwanstein ( ), Frankreich = Eiffelturm usw. Zusätzlich ändert sich abhängig von der lokalen Uhrzeit der Himmel - tagsüber strahlendblau, nachts sternenübersät. Und wenn dann noch ne SMS eintrudelt, wird die ganze Sache ( als dezenter Hinweis ) noch per Feuerwerk illuminiert...
Ich war aber immer auf der Suche nach dem "Fotoapparat mit Telefonierfunktion" - und insofern kommen wir der Sache ziemlich nahe... ( Bild verkleinert und nachgeschärft )
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.