kann dich beruhigen...ich zahle die gez auch per rechnung, geht wunderbar, denn die bekommen keine einzugsermächtigung.
würde die einzugsermächtigung auch sofort widerrufen und evtl. noch über den netten mitarbeiter beschweren.
btw falls doch abgebucht wird, kannst du die lastschrift wieder zurückgehen lassen
ich kann mir denken warum die schnell nen abschluss wollen, denn die bekommen da provision und wenn du nachzahlen müsstest ist das ein größerer betrag -> höhere provision, aber selbst da gibt es glaub eine obergrenze zum nachzahlen
die briefe der gez sind zu meiner zeit auch in den mülleimer gewandert, selbst als da fristen drin waren ich soll mich bis zum xten melden habe ich ignoriert ohne probleme
auf der anmeldung von der internetseite gibt es die option per rechnung o. zahlschein
http://www.gez.de/docs/anmeldung_privat.pdf
Code:
13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 276 Euro.