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Kurzfristige Preisuntergrenze = Variable Kosten geteilt durch Absatz (Stück)
Die kurzfristige oder absolute Preisuntergrenze ist erreicht, wenn der Nettoverkaufspreis gerade die variablen Stückkosten des Erzeugnisses deckt. Auf den Ersatz der ohnehin anfallenden Fixkosten wird vorübergehend verzichtet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Preisuntergrenze


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