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Thema: ich fühl mich wie bei maschendrahtzaun

  1. #1
    TP-Veteran paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von paby
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    ich fühl mich wie bei maschendrahtzaun

    ich hatte es ja im letzten jahr schon erzählt...
    meine nachbarin hat ihre scheune abgerissen - die anliegende uralte mauer wurde dabei beschädigt und im winter stürzte sie dann auch ein (was auch absehbar war).

    im märz haben wir dann unserem nachbarn (also dem manm meiner nachbarin) angeboten, die mauer gemeinsam wieder neu aufzumauern - die kosten hierfür wollten wir teilen. zusätzlich boten wir an, den restlichen teil der mauer ebenfalls einzureißen und neu aufzubauen - diese kosten wollten wir ganz tragen. er sagte uns zu...

    zwei wochen später kam ich mittags heim und die mauer war aus den schuttresten wieder zusammengesetzt worden. der viel zu weiche mörtel quoll in dicken matschblasen zwischen den steinen hervor und zeigte attraktive tropfnasen. die steine waren so ausgerichtet, dass die mauerseite der nachbarin einigermaßen gerade war - bei uns haben wir einen gesamtunterschied von bis zu 14 cm. zu diesem zeitpunkt war der mörtel bereits hart
    an den rändern des neu gemauerten bereichs sind einzelne steine der noch stehenden mauer nicht neu vermörtelt worden - sie lassen sich jetzt rausnehmen - es sind also löcher in der mauer

    das ganze ist ein riesiges desaster und liegt gut sichtbar im sitzbereich unserer pergola...

    also hab ich mal bei der nachbarin gefragt, was das denn bitte soll, wir hätten doch alles besprochen
    als antwort erhielt ich: was redest du denn mit meinem mann? damit du es weißt, das ist mein haus, der hat da nix zu entscheiden und deine mauerseite interessiert mich sowieso nicht - du kannst es ja verputzen oder eine eigene mauer davorbauen.

    anfangs hab ich mich tierisch geärgert - aber naja - ich muss die nächsten 20 jahre neben der frau leben - also stell ich nen paar pflanzen davor und lass gut sein...

    jetzt teil 2:
    unsere beiden häuser sind in eine straßenrundung gebaut - zwischen beiden häusern ist ein tortenstückformiger spalt (insgesamt vieleicht 6-8qm). dort ist es immer feucht, stockfinster und die schulkinder schmeißen auf dem schulweg immer ihren müll rein... - dieser teil wurde uns damals mitverkauft (zumindest mündlich wurde er als teil des grundstücks bezeichnet) und ich habe auch 8 jahre lang immer artig den müll da rausgeholt und das unkraut in schach gehalten...

    dieses wochenende wollte mein zweiter sohn beginnen dort eine stellmöglichkeit für sein neues moped zu bauen.
    es erschien die nachbarin und erklärte, die "torte" sei teil ihres grundstücks.

    ok - ich also zur gemeinde um mal in die ortspläne zu schauen... - in den ortsplänen gibt es die torte nicht - laut plan sind beide häuser direkt aneinandergebaut - kein zwischenraum zu sehen.

    und nu?
    naja, ich könnte vermessen lassen - was wegen der ollen ecke eigentlich keinen sinn macht...

    aber einfach herschenken will ich es auch nicht und von der blöden kuh trietzen lassen will ich mich auch nicht mehr - also doch vermessen?

    was würdet ihr machen?
    In jeder großen Trennung liegt ein Keim von Wahnsinn; man muß sich hüten, ihn nachdenklich auszubrüten und zu pflegen.

    Johann Wolfgang von Goethe


  2. #2
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Hallo paby,
    wegen der Ecke mag es keinen Sinn machen euer Grundstück vermessen zu lassen. Da die Ecke ja aber offenbar zum öffentlichen Weg hin liegt, wäre es doch schon für die Versicherung wichtig zu wissen, ob ihr oder die lieben Nachbarn für diese Ecke haftet. Auch stellt sich die Frage, wer denn nun zukünftig die Reinigung übernimmt.
    Und spätestens beim Verkauf des Grundstücks wird des potentielle Käufer doch wissen wollen, was ihm gehört.

    Und wenn du schon dabei bist, solltest du vielleicht auf gleich klären lassen, ob durch die besagte Mauer nicht eine Gefahr für euch besteht...

    Gruß
    Uwe

  3. #3
    TP-Special Mod webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User webmichl lebt für das TP und seine User Avatar von webmichl
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    Wg Mauer: nen Presslufthammer besorgen und Deine Seite großzügig begradigen - wenn drüben Putz oder anderes abfällt: "deine Mauerseite interessiert mich sowieso nicht"

    Gruß, der Michl



    * * * if you want them to RTFM, make a better FM! * * *


  4. #4
    ECHT_nordisch
    Guest
    Es wundert mich, dass diese Fläche nirgends eingezeichnet ist. Wenn die beiden Häuser im Bebauungsplan nebeneinander gezeichnet sind, hat eventuell einer von Euch beiden falsch gebaut, oder irre ich mich da?

  5. #5
    TP-Veteran paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von paby
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    ät nordisch...
    beide häuser sind über 100 jahre alt - die standen schon immer so - die torte war schon immer da - bloß hat man vergessen, sie einzuzeichnen...

    die rechtliche sache macht sinn - so hab ich das noch gar nicht gesehen...
    eine gefahr ist die mauer leider nicht - sie ist dick genug und da betonmörtel genutzt wurde, steht sie wie ne eins...
    die restliche altmauer steht auch recht fest - nur das eben an der stelle wo wieder rangebaut wurde einzelne steine rausbrechen, da sie vorher schon locker waren...

    ob ich mit nem presslufthammer an die mauer darf ist fraglich - da es wahrscheinlich ihre mauer ist (sagt sie zumindest )- was ich bei der gelegenheit auch gleich vermessen lassen könnte - wenn das die echte grenze ist, also meine seite tatsächlich mir gehört, dann niete ich das ding um...

    aber lohnen tut sich eine vermessung nicht wirklich - paby
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  6. #6
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    im grundbuch stehen doch die genauen flur nummern., dann zur gemeinde und sich mal den plan zeigen lassen bzw. kopieren lasse. dann siehst was wohin gehörtt. wie gesagt einen käufer bzw. die versicherung wird sowas bestimmt interessieren, wenn es zu einem schaden kommt. denke auf das mündl. kannst dich im streitfall nicht berufen.
    jetzt bin ich mir nicht sicher, für einen abriss benötigt man doch eine baugenehmigung. um wieder etwas aufzubauen, benötigt man doch auch eine baugenehmigung. der neubau muss doch dann einen abstand zur grundstücksgrenze haben ... glaub 2 m alles andere muss der nachbar zustimmen.
    das grunbuch müsstest du ja ohne probs. einsehen können, denn du hast ein berechtiges interesse, kopie kannst dir ja sparen wenn du die digi cam mitnimmst

  7. #7
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    die flurnummer hab ich - den plan ebenfalls - aber da sieht man halt nix außer zwei kästen die aneinanderliegen...

    die gemeinde hat mir geraten, zum vermessungsamt zu gehen - die haben bessere karten - detail und auch alte karten zur überprüfung alter grenzverläufe..
    ich hab auf der gemeinde sogar einen ausdruck eines 200 jahre alten plans - da sieht man noch die alten häuser und eben auch die grenze - wenn ich jetzt mein neues haus in dieses alte grundstück einstelle, dann ergibt sich ganz deutlich diese torte und dann ist es mein grund...

    für die mauer brauch sie ganz sicher keine baugenehmigung - und ein neubau ist es ja auch nicht - eher eine schlampige reparatur..

    ich geh morgen zum vermessungsamt...
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  8. #8
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    Ja, ich würde das Grundstück auch vermessen lassen.
    Zum einen kann es dir doch eigentlich so oder so nicht schaden wenn du genau weißt wie und wo deine Grenze verläuft und zum anderen hast du auch endlich Klarheit und mußt dich nicht mehr mit deiner komischen Nachbarin rumplagen (zumindest was das tortenförmige Stück angeht ).

  9. #9
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    Zitat Zitat von paby Beitrag anzeigen
    ibt sich ganz deutlich diese torte und dann ist es mein grund...

    für die mauer brauch sie ganz sicher keine baugenehmigung - und ein neubau ist es ja auch nicht - eher eine schlampige reparatur..
    da wär ich mir nicht so sicher, wenn die mauer höher als 1,80 m ist, dann ist sie genehmigungspflichtig, sonst darf sie die mauer hochziehen und auch dir die "schöne" aussicht lassen

    sowas steht glaub im nachbarschaftsrecht, das lasse ich mir jetzt mal mitbringen, da müssen ja abgefahrene sachen drinstehen.
    hecke bis 1,80 größe grenzabstand 0,5 m, höher 1,50 m. garge direkt auf die grenze o. nen bestimmten mind. abstand zur grenze glaub 3m

    aber um wirklich sicher zu gehen hilft glaub wirklich nur das ausmessen vom vermessungsamt

  10. #10
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    soo - da bin ich wieder...
    punkt 8.00 beim vermessungsamt gewesen (meine tochter hatte ihren schulbus verpasst, von daher musste ich sowieso fahren)

    war sehr interessant - es gibt ne gute und ne schlechte nachricht...

    die gute: meine nachbarin hat die vermessung bereits selber beantragt, von daher entstehen mir keine kosten...
    die schlechte: die pläne von 1900 weisen es als ihren grund aus - vorherige pläne sind recht undeutlich, da dort noch diverse scheunen und ställe eingetragen sind...

    und ganz nebenbei macht es den eindruck, als würde unser haus bereits seit 1860 in der jetzigen form bestehen und ist somit 50 jahre älter als gedacht...

    vermessung erfolgt aber erst im juli - jetzt heißt es warten

    have fun - paby
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  11. #11
    ECHT_nordisch
    Guest
    Dann würde ich ab heute Deine Nachbarin einfach ignorieren - also einfach so tun, als gäbe es sie nicht! Das ist ganz schön fies!

  12. #12
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    Zitat Zitat von Greenhorn23 Beitrag anzeigen
    da wär ich mir nicht so sicher, wenn die mauer höher als 1,80 m ist, dann ist sie genehmigungspflichtig, sonst darf sie die mauer hochziehen und auch dir die "schöne" aussicht lassen

    sowas steht glaub im nachbarschaftsrecht, ...
    Nö, das steht in Paby Fall in der Bayerischen Landsbauordnung

    Zündapp gibt´s auch nicht mehr...

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  13. #13
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    Anhand der Grundstücksgröße muss doch Steuer bezahlt werden. Ich würde von daher prüfen, ob Ihr bisher nicht zuviel Steuern (und natürlich die Grundstückshaftpflichtversicherung) bezahlt habt.
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

    Ihr Computer-Service am Bodensee: www.bodensee-computerservice.de

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