Okay, danke![]()
Abend
Es gibt ja das Kunsturheberrecht und so Zeugs, wo genau definiert wird, welche Rechte der Mensch am Bild hat. Dadurch wird mir doch z..b untersagt, dass ich ein Foto mit einer Person ohne Erlaubnis publik zu machen.
Wie sieht dass jedoch aus, wenn ich ein Video online stelle, auf welchem man die Stimme hört? Ist diese ebenso "geschützt" oder gibt's da keine Regelung und gleichzeitig keineAngriffsfläche für mich und die Webseite
Gruß Stefan![]()
nicht Art. 10 GG, sondern Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit).
So, genug kluggeschissen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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