Zitat:
Zitat von Sven
richtig
die gezahlt und eingenommen wurden im Veranlagungsjahr.
du solltest dort mal anrufen.
Gruß
Sven
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Also mal ein paar Beispiele:
Ich gebe erst 2006 meine USt Erklärung für 2004 ab und zahle 1200 Euro MwSt nach. Gilt dies dann im Jahr 2006 als Ausgabe ?
Für den Voranmeldungszeitraum Dezember 06 gebe ich eine USt Voranmeldung ab aus der ich einen Erstattungsanspruch habe. Das Geld bekomme ich im Januar 07 überwiesen. Bedeutet das, dass hierfür sowohl die MwSt die mit meinem Vorsteueranspruch verrechnet wurde als auch die gesamte Vorsteuer wirtschaftlich ins Jahr 07 gehört ? Und die für Dez 05 gezahlte aber im Januar 06 vom FA bearbeitete USt Voranmeldung gehört dann ins Jahr 06 ?
Ich korrigiere im Februar 06 die UST Voranmeldung für Oktober 05. Das FA überweist mir daraufhin im Februar 06 weiteres Geld für den Voranmeldungszeitraum Oktober 05. Gehört auch das ins Jahr 06 ? Gehört dann die gesamte USt Voranmeldung des Okt 05 auf einmal ins Jahr 06 oder nur der erstattete Teil davon ?
In welches Jahr gehört die Abschlagszahlen aus der USt Jahreserklärung ? Auch ins Jahr in dem überwiesen wurde und nicht in das Jahr, dass es betrifft ?
Wenn es nämlich so ist, dass die MwSt die ich 2006 für 2004 nachgezahlt habe ins Jahr 06 gehört käme es so pi mal Daumen hin was das FA berechnet hat.