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Alt 13.07.2007, 19:27   #1
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Mal ne Frage zur EÜR


Schon lange bin ich mir unsicher wie ich in der EÜR die Werte "MwSt die ich gezahlt habe" und "MwSt die mir erstattet wurde" berechnen muss. Muss ich da nur die Werte angeben die überwiesen wurden ? Nur die Werte die im Veranlagungsjahr überwiesen wurden ? Oder die Werte die das Veranlagungsjahr betreffen ?? Die Werte vor der Überweisung oder so ? Also z.B. ich habe 500 Vorsteuer bekommen und 1000 Euro MwSt gezahlt. Muss ich dann 500 eingenommen und 1000 ausgegeben angeben, oder nur 500 ausgegeben weil das die Differenz ist ??

Anstatt nämlich meine Werte zu verwenden hat das FA einfach eigene Werte genommen die aber vorne und hinten nicht stimmen können und die ich mit keiner der obigen Berechnungsmethoden auch nur annähernd raus kriege. Sie weichen zu meinen Gunsten ab und ich will natürlich nicht, dass man mir im Nachhinein vorwirft irgendwo falsche Angaben gemacht zu haben. Ich verstehe nicht wie das FA zu so einer Berechnung kommt. Die wissen ja schließlich wie viel überwiesen wurde und sehen dann dass ihre Werte nicht passen. Meine USt Voranmeldungen hat das FA alle akzeptiert und auch korrekt bearbeitet usw. Insofern verstehe ich nicht wie es zu dieser Wertabweichung kommt.

Also wenn mir irgendwer sagen kann wie die Werte darin genau berechnet werden wäre ich echt dankbar.
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Alt 14.07.2007, 11:49   #2
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Zitat:
Muss ich dann 500 eingenommen und 1000 ausgegeben angeben,
richtig

Zitat:
Nur die Werte die im Veranlagungsjahr überwiesen wurden ?
die gezahlt und eingenommen wurden im Veranlagungsjahr.

Zitat:
Insofern verstehe ich nicht wie es zu dieser Wertabweichung kommt.
du solltest dort mal anrufen.

Gruß
Sven
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Alt 14.07.2007, 12:02   #3
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
richtig

die gezahlt und eingenommen wurden im Veranlagungsjahr.

du solltest dort mal anrufen.

Gruß
Sven
Also mal ein paar Beispiele:

Ich gebe erst 2006 meine USt Erklärung für 2004 ab und zahle 1200 Euro MwSt nach. Gilt dies dann im Jahr 2006 als Ausgabe ?

Für den Voranmeldungszeitraum Dezember 06 gebe ich eine USt Voranmeldung ab aus der ich einen Erstattungsanspruch habe. Das Geld bekomme ich im Januar 07 überwiesen. Bedeutet das, dass hierfür sowohl die MwSt die mit meinem Vorsteueranspruch verrechnet wurde als auch die gesamte Vorsteuer wirtschaftlich ins Jahr 07 gehört ? Und die für Dez 05 gezahlte aber im Januar 06 vom FA bearbeitete USt Voranmeldung gehört dann ins Jahr 06 ?

Ich korrigiere im Februar 06 die UST Voranmeldung für Oktober 05. Das FA überweist mir daraufhin im Februar 06 weiteres Geld für den Voranmeldungszeitraum Oktober 05. Gehört auch das ins Jahr 06 ? Gehört dann die gesamte USt Voranmeldung des Okt 05 auf einmal ins Jahr 06 oder nur der erstattete Teil davon ?

In welches Jahr gehört die Abschlagszahlen aus der USt Jahreserklärung ? Auch ins Jahr in dem überwiesen wurde und nicht in das Jahr, dass es betrifft ?

Wenn es nämlich so ist, dass die MwSt die ich 2006 für 2004 nachgezahlt habe ins Jahr 06 gehört käme es so pi mal Daumen hin was das FA berechnet hat.
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Alt 14.07.2007, 12:36   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Gilt dies dann im Jahr 2006 als Ausgabe ?
In der EÜR gilt immer das Zu- und Abflussprinzip, § 11 EStG. Daher ist die Betriebsausgabe in 2006 anzusetzen.

Für die umsatzsteuerliche Erfassung in der Voranmeldung ist die Ist- bzw. Sollversteuerung maßgebend. Die Istversteuerung stellt wie das Zu- und Abflussprinzip auf den Zeitpunkt der Vereinnahmung bzw. Verausgabung des Geldes ab. Die Sollversteuerung hingegen auf den Zeitpunkt der Leistungsausführung, so dass USt bereits zu zahlen ist obwohl der Kunde noch nicht bezahlt hat.

Zitat:
Für den Voranmeldungszeitraum Dezember 06 gebe ich eine USt Voranmeldung ab aus der ich einen Erstattungsanspruch habe. Das Geld bekomme ich im Januar 07 überwiesen. Bedeutet das, dass hierfür sowohl die MwSt die mit meinem Vorsteueranspruch verrechnet wurde als auch die gesamte Vorsteuer wirtschaftlich ins Jahr 07 gehört ?
du buchst die einzelnen Leistungen in 2006. Es ergibt sich ein USt- oder Vorsteuerüberhang. Dieser wird erst in 2007 ausgezahlt. Also ist die Zahlung des Vorsteuerüberhangs in 2007 zu erfassen.

Zitat:
Und die für Dez 05 gezahlte aber im Januar 06 vom FA bearbeitete USt Voranmeldung gehört dann ins Jahr 06 ?
richtig

Zitat:
Das FA überweist mir daraufhin im Februar 06 weiteres Geld für den Voranmeldungszeitraum Oktober 05. Gehört auch das ins Jahr 06 ?
richtig

Zitat:
Gehört dann die gesamte USt Voranmeldung des Okt 05 auf einmal ins Jahr 06 oder nur der erstattete Teil davon ?
immer nur die tatsächlichen Geldflüsse. In dem Fall der nachträglich aufgrund der Korrektur gezahlte Betrag gehört ins Jahr 06.

Zitat:
In welches Jahr gehört die Abschlagszahlen aus der USt Jahreserklärung ? Auch ins Jahr in dem überwiesen wurde und nicht in das Jahr, dass es betrifft ?
Auch hier gilt der Zahlungszeitpunkt (Zu- und Abflussprinzip)

Zitat:
Wenn es nämlich so ist, dass die MwSt die ich 2006 für 2004 nachgezahlt habe ins Jahr 06 gehört käme es so pi mal Daumen hin was das FA berechnet hat.
na bitte, dann sparst du dir ja das Telefonat mit dem Finanzamt

Gruß
Sven
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Alt 14.07.2007, 13:24   #5
TP-Senior
 
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Danke dir für deine Hilfe !
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