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15.07.2007, 19:34
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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Auto absetzen
Hallo,
ich möchte mir gerne in ca. 1 Jahr einen Jahreswagen kaufen für ca. 20.000 EUR. Ich selbst bin zurzeit Wiederverkäufer von Elektronikartikeln (UmSt darf ich ausweisen). Ich muss häufig die Artikel versenden und daher auch mit dem Auto fahren.
Ich möchte mir nun allerdings gerne einen neuen Wagen zulegen.
Was genau kann ich eigentlilch abschreiben davon? Die komplette UmSt?
Und wie verläuft einer Wiederverkauf z.B. an privat, muss ich da spezielle Dinge beachten?
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15.07.2007, 21:32
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Da gibt es viele Möglichkeiten, alle haben Vor- und Nachteile. Entscheidend sind die Anteile von geschäftlichen / privaten Fahrten. Am besten den Steuerberater fragen
Zu Detailfragen wie z.B. "Dienstwagensteuer", "Fahrtenbuch" usw. gibts hier schon einige Threads, einfach mal suchen 
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22.07.2007, 20:00
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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Wie ist das eigentlich wenn ich den Wagen als Betriebsausgabe geltend machen kann (auch UmSt zurückerhalte)...
Wie muss der Wagen dann wieder verkauft werden? Muss ich als Verkäufer auch UmSt drauf rechnen wenn der Wagen verkauft wird? Bzw. was muss ich genau beachten?
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22.07.2007, 22:26
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
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Wenn Sie die Vorsteuer beim Kauf geltend gemacht haben, müssen Sie beim Verkauf USt ausweisen und zahlen.
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23.07.2007, 01:05
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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Hmm, also irgendwie komme ich noch nicht ganz klar mit der 1%-Regelung obwohl ich nun viel dazu gelesen habe...
Beispiel:
Ich kaufe eine Auto (Jahreswagen) für 25.000 brutto:
Mache dann die UmSt geltend, bezahle netto: 20.250
Ausgaben:
Schreibe ihn jedes Jahr ab mit 12,5%: 2.531,25
Tanke für 750
Verischerung + Kfz-Steuer: 750
Reperaturen / Sonstige Kosten: 400
Einnahme:
1% vom Listenpreis: Sagen wir der Wagen kosten neu 30.000 brutto, dann macht das 300 Euro pro Monat also insgesamt: 3600
Kalkulation fürs erste Jahr:
Summe Ausgaben: 4431,25
Einnahmen: 3600
Macht unterm Strich 831,25 die ich absetze oder wie?
Das würde sich dann ja nicht lohnen, also mache ich sicher etwas falsch...
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23.07.2007, 06:47
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
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Warum wollen Sie das Auto auf 8 Jahre abschreiben?
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23.07.2007, 09:04
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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Möchte ich eigentlich nicht, ich dachte das muss man so machen.
Ich wollte es eigentlich nach 2 bis 4 Jahre wieder verkaufen.
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23.07.2007, 11:03
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Normalerweise wird ein Neuwagen auf 6 Jahre abgeschrieben (ist so von Gesetz vorgeschrieben)
Bei einem Jahreswagen würde das wohl bedeuten, das man ihn dann noch auf 5 Jahre abschreiben kann, unabhängig davon, ob man ihn nach 2-3 Jahren wieder verkaufen will.
Man kann nämlich nicht einfach frei Schnautze entscheiden, wie man einen Wagen abschreibt.
Zum Thema 1% Regel haben Sie richtig erkannt, das da durchaus extrem niedrige Betriebsausgaben entstehen können, wenn man diese Regel anwendet.
Nicht zu vergessen ist im übrigen, das auf diese Private Nutzung auch noch USt zu zahlen ist und Fahrten Wohnung/Betriebstätte auch nochmals mit 0,03% des Bruttolistenpreises mal Entfernungskilometer mal 12 Monate zu berücksichtigen sind.
Im schlimmsten Fall können sogar dadurch 0€ Betriebsausgaben entstehen.
Ist bei mir jedenfalls der fall, wenn ich die 1% Regel anwenden würde.
Als Alternative bleibt da nur das Führen eines Fahrtenbuches und die genaue Berechnung der jeweiligen Anteile.
Diese Methode ist i.d.R. steuerlich besser, wenn das Auto nur relativ wenig privat genutzt wird. allerdings ist diese Variante auch sehr aufwendig und muss sehr akribisch betrieben werden, kann sich aber sehr auszahlen.
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23.07.2007, 11:08
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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Ich dachte zunächst wäre es ein Vorteil, wenn ich den Wagen netto kaufen würde, aber der Vorteil ist ja auch nicht besonders groß, wenn ich später beim Verkauf eh wieder selbst UmSt ausweisen muss.
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23.07.2007, 11:30
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Das ist richtig und deshalb sollte man sich das Ganze erst mal genau durchrechnen, sofern das Auto nicht notwendiges Betriebsvermögen ist (berufliche Nutzung über 50%).
Da kann es nämlich durchaus sein, das die Behandlung des PKW als Privatwagen und Abrechnung der Pauschalen steuerlich zumindest nicht schlechter ist, abegehsen von dem viel geringeren Aufwand.
Bei mir beläuft sich z.B. der Unterschied zwischen Berechnung Pauschalen und echten Kosten nur auf 400€ anrechenbarer Betriebsausgaben sogar zu Gunsten der Pauschalen.
Nur leider nutze ich den Wagen zu mehr als 50% beruflich und habe deswegen keine Wahlmöglichkeit 
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23.07.2007, 13:50
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2004
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Ich fahre ca. 3600 Km pro Jahr dienstlich und ca. nochmal so viel privat.
3600Km * 0,3 Euro = 1080 Euro
In meinem Beispiel könnte ich bei der 1% Regelung nur 831,25 Euro absetzen.
Ich werde mal mit meinem Steuerberater sprechen, aber für mich scheint sich die 1% Regelung nicht zu lohnen....
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