Hallo TP,
vielleicht kennt sich ja jemand mit dieser Thematik aus:
Gelten für die Darlehensvergabe von einem Unternehmen an ein anderes gesetzliche Regelungen, wie es sie für Verbraucherkredite gibt, z. B. in Hinblick auf die Zinshöhe (-> § 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher)? Oder besteht da zwischen Unternehmern mangels "Schutzbedürftigkeit" der Beteiligten (wie sie bei Geschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern ja tendenziell stets zugunsten Letzterer unterstellt wird) völlige vertragliche Gestaltungsfreiheit?
Danke vorab für informative Antworten!
Don