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20.07.2007, 11:42
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Gemeinnützigkeit eines Reitvereins - Frage zu Gebührenänderung
Unser Reitverein plant eine neue Gebührenstruktur. Bislang werden neben Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung der Reithalle von Pferdebesitzern, die ihr Pferd nicht in der Reitanlage stehen haben, 154 Euro pro Jahr gefordert. Künftig sollen dies für ein Erstpferd 50 € pro Monat, also 600 € im Jahr sein, für mehrere Pferde soll der Betrag sogar noch entsprechend höher sein. Die Besitzer von Pferden, die in der Anlage stehen, gehen weiterhin umsonst in die Reithalle (sei in der Boxenmiete enthalten, die monatlich 233 € beträgt). Zusätzlich müssen alle aktiven Mitglieder Arbeitsstunden leisten, 20 h pro Jahr bei Erwachsenen, 15 Stunden bei Kindern ab 12; nichtgeleistete Stunden müssen mit 13 € pro Stunde bezahlt werden. Wir sind als Pferdebesitzer mit einem außerhalb der Anlage untergebrachten Pferd hiermit nicht glücklich und fragen uns, ob das überhaupt zulässig ist im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des Vereines ( es stellt ja eine sehr große Ungleichbehandlung der Pferdebesitzer in und außerhalb der Anlage dar - Grund ist, dass die Besitzer in der Anlage dem Verein eben deutlich höhere Einnahmen bescheren und die anderen mehr oder weniger "vergrault" werden sollen; auch die Arbeitsstundenregelung, insbesondere der Passus mit der Bezahlung, wurde immer wieder mal rechtlich in Zweifel gezogen. Weiß hier jemand Bescheid?
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20.07.2007, 14:48
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von like
Unser Reitverein plant eine neue Gebührenstruktur. (...) Wir sind als Pferdebesitzer mit einem außerhalb der Anlage untergebrachten Pferd hiermit nicht glücklich
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Ach.
Zitat:
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und fragen uns, ob das überhaupt zulässig ist im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des Vereines ( es stellt ja eine sehr große Ungleichbehandlung der Pferdebesitzer in und außerhalb der Anlage dar -
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Na und? Ich sehe nicht, was das mit der Gemeinnützigkeit zu tun haben sollte. "Gemeinnützigkeit" ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand, der an ein paar Bedingungen geknüpt ist - "allen" das gleiche zu ermöglichen, gehört nicht dazu.
Solange der Verein mit unterschiedlich gestaffelten Beiträgen und Umlagen keine vereinsfremden wirtschaftlichen Zwecke verfolgt, ist die Gemeinnützigkeit IMO nicht gefährdet.
Zitat:
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Grund ist, dass die Besitzer in der Anlage dem Verein eben deutlich höhere Einnahmen bescheren
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Eben. Während andere zwar die Halle nutzen wollen, aber ihr Pferd lieber woanders, im Zweifel billiger, unterbringen ...
copy
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20.07.2007, 15:14
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Ich hatte folgenden Satz im Internet gefunden, der mich hoffen ließ, dass hier evtl. etwas zu machen wäre:
"Die Tätigkeit des Vereins muss der Allgemeinheit zugute kommen, das heißt, der Kreis der Mitglieder darf nicht durch die Begrenzung auf die Mitglieder einer Familie oder eines Betriebes oder durch zu hohe Mitgliedsbeiträge gewollt klein gehalten werden. "
Und das wird ja auch bezweckt - die "ungeliebten" (aus anderen Gründen) Pferdebesitzer loszuwerden, die (zufälligerweise) ihre Pferde auswärtig stehen haben. Aber das wird wohl kaum nachzuweisen sein....
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20.07.2007, 15:38
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Mitgliedsbeiträge dürfen 1000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen. Sachleistungen müssen natürlich ebenso zum Mitgliedsbeitrag zählen. Man muss die Arbeitsleistung also in Geld bewerten.
Gruß
Sven
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20.07.2007, 15:45
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Zählen da auch abzubezahlende Arbeitsstunden dazu? Und gibt es keine Regelung zu Gebührengleichheit für gleiche Leistung? Die Boxenmiete kostet im Reitstall 233 Euro - darin ist dann die Hallenbenutzung enthalten. Wir zahlen für private Unterstellung 230 Euro - und müssten dann nochmals 50 Euro im Monat zusätzlich für Hallennutzung bezahlen. Im Reitstall selbst sind alle Boxen belegt - wir haben also gar keine Wahl.
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20.07.2007, 15:57
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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alles was ich dazu beitragen kann steht hier
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...290778_L20.pdf
Der Rest sollte mit einem Steuerberater besprochen werden, da das Gemeinnützigkeitsrecht sehr schwammig ist.
Gruß
Sven
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20.07.2007, 18:58
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Na, ich danke. War sehr informativ. Scheint demnach aber eher hoffnungslos für uns zu sein. Gut zu wissen, sonst schießt man sich evtl. auf ein falsches Vorgehen ein.
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