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Alt 20.07.2007, 14:38   #1
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Abfindung und Börsenverluste


Hallo!!

Ich hab da mal eine Frage zu Abfindung und Börsenverluste. Ich hab meinen Arbeitgeber per Abfindung verlassen. Sagen wir ich hätte 25.000 Euro Steuerabzüge gehabt. Wie wirkt sich nun für den Lohnsteuerjahresausgleich ein Börsenverlust von 15.000 aus? Wird dieser Börsenverlust wenigstens zum Teil angerechnet auf den Steuerabzug der Abfindung? Und kriege somit einen Teil des Verlustes wieder raus?

Schon mal Danke im voraus für euere Antworten!!

Gruss
montimonte
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Alt 20.07.2007, 15:08   #2
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
nein, Wertpapierverluste können nur mit Wertpapiergewinnen ausgeglichen werden.

Gruß
Sven
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Alt 20.07.2007, 17:31   #3
TP-Newbie
 
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montemonti macht alles soweit korrekt
Hi!

Danke für die Antwort. Das Wertpapierverluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden wusste ich. Also kann man auf gar keinen Fall Wertpapierverluste verrechnen mit Steuern die man von Abfindungen abgezogen bekommen hat?

Gruss
Montimonte
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Alt 20.07.2007, 17:38   #4
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Also kann man auf gar keinen Fall Wertpapierverluste verrechnen mit Steuern die man von Abfindungen abgezogen bekommen hat?
wie gesagt, man kann Wertpapierverluste einzig und alleine nur mit Wertpapiergewinnen ausgleichen. Der reguläre Verlustabzug nach § 10d EStG gilt für Wertpapierverluste nicht. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Satz 8 Halbsatz 2 EStG, zumal § 10d EStG explizit ausgeschlossen wird und nur auf Wertpapiere beschränkt wird.

Gruß
Sven
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