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Hallo Thomas1065,
nein, eine etwaige Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeabmeldung ist für den Beginn bzw. das Ende einer Unternehmereigenschaft irrelevant, denn:
"Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden........." UStR 19 (1).
Der Kauf eines unternehmerisch genutzten PKW´s ist eine Vorbereitungshandlung, siehe UStR 19 (2) S. 2 Wobei hier wird das FA wahrscheinlich die Verwendungsabsicht genauer prüfen, da bei einem PKW auch die private Nutzung möglich ist.
Unter den sonstigen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs, kann die Vorsteuer geltend gemacht werden.
Allerdings würde ich die Gewerbeanmeldung und die Mitteilung an das Finanzamt schnell erledigen.
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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