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Alt 18.09.2007, 22:52   #1
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kababeba macht alles soweit korrekt
Question

Steuernachzahlung in Raten möglich?


Weiß zufällig jemand, ob es im deutschen Staat möglich ist eine Steuernachzahlung in Raten zu bezahlen?

Ich bin als Freiberuflerin tätig und hatte dieses Jahr leider sehr abrupt einen nicht vorhersehbaren Einkommenseinbruch wodurch in gezwungen war, auf meine Rücklagen für Fälle wie eben z.B. Steuernachzahlung zurückzugreifen. Daher bin ich jetzt nicht in der Lage, die Steuerschuld auf einmal zu begleichen.
Meine Anfrage beim Finanzamt bzgl Ratenzahlung blieb unbeantwortet - d. h. nicht ganz: Die freundlichen Mitarbeiter haben mir kommentarlos eine Mahnung zugesendet, da sie den Betrag natürlich nicht von meinem Konto abbuchen konnten.

Weiß jemand Rat? Die hohen Kosten für den Steuerberater konnte ich mir in diesem Jahr leider auch nicht leisten
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Alt 18.09.2007, 22:54   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
beim Finanzamt anrufen und die Stundungs- und Erlassstelle fragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Je nach Steuerart (USt in Raten ist nicht möglich) und der restlichen persönlichen Verhältnisse kann eine Ratenzahlung oder eine Stundung vereinbart werden. Das wird aber individuell verhandelt.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 18.09.2007, 22:58   #3
TP-Newbie
 
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kababeba macht alles soweit korrekt
Danke für die schnelle Info! Ich hatte ja bereits schriftlich Angefragt, aber wie gesagt ist dies leider ohne Reaktion seitens des Finanzamtes geblieben. Aber wahrscheinlich ist es tatsächlich am besten, direkt anzurufen. Wollte zuvor aber gerne generell wissen, ob das überhaupt möglich ist.
kababeba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2007, 23:00   #4
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
(USt in Raten ist nicht möglich)
sogar USt-Schulden hat ein Freund von mir geschafft, auf Ratenzahlung - in Form erhöhter Vorauszahlungen - zu verhandeln, ist aber wohl wirklich die seltene Ausnahme
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2007, 23:04   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Stuttgart
kababeba macht alles soweit korrekt
Mir geht es vorallem um die Einkommenssteuernachzahlung.
Aber auch die neue deutlich höhere EK-Steuervorrauszahlung wollte ich gerne den diesjähring tatsächlichen EK-Verhältnissen "anpassen" lassen. Doch auch da hat das Finanzamt meine Anfrage unkommentiert gelassen.
Naja, ich werde hartnäckig bleiben - meist zahlt sich das ja dann doch aus...

Gruß, Karin
kababeba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2007, 08:51   #6
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Eine Stundung ist grundsätzlich einmal möglich. Würde dies aber schriftlich machen. Damit man auch was in der Hand hat.

Allerdings fallen gem. § 234 AO Zinsen in Höhe von 6% (0,5% pro Monat an) dies muss auch berücksichtigt werden.

Und wg. der Vorauszahlung, da kann man jederzeit einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Aber auch hier wie oben, schriftlich.

@Thomas: Wg. der USt-Stundung. Ja, hab ich auch schon miterlebt. Wollte es erst nicht glauben, aber ist Tatsache.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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