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Lagerstätte anmelden?
Hallo,
ich betreibe nun seit 9 Monaten ein Gewerbe und hatte bisher alles an einem Ort, also Firmensitz und Lagerstätte. Nun ist der Platzbedarf aber so hoch, dass ich das Lager ausgliedern muss.
Da ich in Frankreich wohne (unmittelbar hinter der deutschen Grenze), werde ich mir zuhause im Keller entsprechend alles umbauen und einrichten.
Jetzt nur meine Frage, wie verrechne ich das? Muss ich diese Lagerstätte dem deutschen Gewerbeamt melden, wo ich damals die Anmeldung gemacht habe, oder sogar in Frankreich jetzt "etwas" anmelden?
Oder genügt es, einfach bei der nächsten Steuererklärung die Lagerstätte anzugeben und Fahrtkosten zwischen Betriebs- und Lagerstätte und sonstige Lagerkosten wie Miete, Strom und restliche Nebenkosten anzusetzen?
Ein allgemeiner Tipp genügt mir schon, wie das generell gehandhabt werden muss, wenn man Betriebsstätte und Lagerstätte trennt. Eine genaue Rechtsberatung erwarte ich natürlich nicht!
Vielen Dank und schönes Wochenende.
Kugelfisch
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