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"Die neue Regelung soll für alle Erklärungen ab 2005 gelten. Auch Erklärungen für noch weiter zurückliegende Jahre bis einschließlich 2003 müssen die Finanzämter bearbeiten, sofern dies bis zum Tag der Verkündung des Gesetzes beantragt wird. Wer seinen Bescheid in Kenntnis laufender Verfahren offen gehalten hat, kann ebenfalls profitieren. So hatten betroffene Arbeitnehmer in dieser Angelegenheit geklagt. Die Klage landete beim Bundesverfassungsgericht. Wer dies wusste, konnte sich daran anhängen, Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. Der Fall blieb damit offen."
Aber: "Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll rückwirkend bis zum Veranlagungsjahr 2005 gelten.
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!" "Pecunia non olet" "Niveau ist keine Tagescreme!"
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Ja richtig... mal schaun was da kommt... wahrschenlich aber nicht der große Umsatz...
Jetzt müsste man sich selbstständig machen und Steuererklärungen im Akkord anfertigen... aber darf ich ja leider nicht... zumindest nicht für Steuererklärungen...
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.