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Alt 19.11.2007, 19:36   #1
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AO Gott ist auf einem guten Weg

Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen aufgehoben


http://www.sis-tagesaktuell.de/071119/verb/AntV_lh.htm

Ich zitiere daraus:

"Die neue Regelung soll für alle Erklärungen ab 2005 gelten. Auch Erklärungen für noch weiter zurückliegende Jahre bis einschließlich 2003 müssen die Finanzämter bearbeiten, sofern dies bis zum Tag der Verkündung des Gesetzes beantragt wird. Wer seinen Bescheid in Kenntnis laufender Verfahren offen gehalten hat, kann ebenfalls profitieren. So hatten betroffene Arbeitnehmer in dieser Angelegenheit geklagt. Die Klage landete beim Bundesverfassungsgericht. Wer dies wusste, konnte sich daran anhängen, Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. Der Fall blieb damit offen."

Aber: "Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll rückwirkend bis zum Veranlagungsjahr 2005 gelten.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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Alt 19.11.2007, 19:39   #2
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Das hört sich so spontan nach viel Arbeit an...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 19.11.2007, 19:40   #3
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen


Das hört sich so spontan nach viel Arbeit an...
oder Umsatz!
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Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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Alt 19.11.2007, 19:49   #4
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Ja richtig... mal schaun was da kommt... wahrschenlich aber nicht der große Umsatz...

Jetzt müsste man sich selbstständig machen und Steuererklärungen im Akkord anfertigen... aber darf ich ja leider nicht... zumindest nicht für Steuererklärungen...
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